Junge Abgeordnete, vereinigt Euch!

Fraktionsübergreifende Initiative zur institutionellen Verankerung von Generationengerechtigkeit im Grundgesetz

2007 +++ Bundestag/Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen +++ Quelle: Internet

Die Initiative "Generationengerechtigkeit ins Grundgesetz"
Die Initiative "Generationengerechtigkeit ins Grundgesetz" (GgiGg) ist ein fraktionsübergreifender Zusammenschluss von jungen Abgeordneten, entstanden in der 15. Wahlperiode des Deutschen Bundestages. Ziel ist es, Generationengerechtigkeit als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern.

Was ist Generationengerechtigkeit?
"Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen."
Wettkommission für Umwelt und Entwicklung (Brundtland-Kommission 1987)

Das Konzept der Generationengerechtigkeit ist Teil des Nachhaltigkeitskonzeptes und verknüpft die Bedürfnisse der heutigen Generationen mit den Lebenschancen künftiger Generationen. Die Gestaltungsspielräume der heutigen Generationen und der künftigen Generationen sollen demnach in einem ausgeglichenen Verhältnis stehen. Der Staat hat in seinem Handeln nicht nur die gegenwärtigen Interessen zu berücksichtigen, sondern auch die Interessen künftiger Generationen.

Warum brauchen wir eine Diskussion über Generationengerechtigkeit?
Politischen Entscheidungen in Demokratien wohnt ein Strukturproblem inne, nämlich eine Tendenz zur Bevorzugung der Gegenwart und zur Vernachlässigung der Zukunft. Wer Wahlen gewinnen will, orientiert seine Konzepte legitimerweise an den Bedürfnissen der aktuellen Wählerinnen und Wähler. Die Umsetzung der politischen Konzepte ist aber in Zeiten des demographischen Wandels und knapper werdender Ressourcen immer häufiger mit weit reichenden Konsequenzen für künftige Generationen verbunden.

Gehen wir heute fair mit den künftigen Generationen um?
Die Gerechtigkeit zwischen den Generationen wird dabei zunehmend verletzt. Aktuelle Probleme werden vielfach heute nicht gelöst, sondern mit den damit verbundenen Lasten auf morgen verschoben. In der Umwelt- und Energiepolitik reichen die irreversiblen Auswirkungen gegenwärtigen Handeins besonders weit in die Zukunft. Die natürlichen Ressourcen stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung und ihr weltweiter übermäßiger Verbrauch bedroht die Lebensgrundlagen künftiger Generationen. Angesichts leerer öffentlicher Kassen unterbleiben wichtige Zukunftsinvestitionen, um Zinsen und laufende Ausgaben zu finanzieren. Fehlende Investitionen, zum Beispiel in Bildung und Forschung, gehen zu Lasten der Zukunftsperspektiven junger und künftiger Generationen. Die in den letzten Jahrzehnten angehäuften impliziten und expliziten Schulden in den öffentlichen Haushalten und in den Sozialversicherungssystemen treiben die nächsten Generationen in eine Schuldenfalle. Sie verlieren dadurch die Freiheit zu eigenständiger Gestaltung der Politik.

Warum eine fraktionsübergreifende Initiative?
Solide Staatsfinanzen, funktionierende Sozialversicherungssysteme und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sind langfristige Ziele, die in einem föderalen Staat wie Deutschland nur in einem breiten Konsens nachhaltig sichergestellt werden können. Sich gegenseitig blockierende politische Kräfte schaden der Zukunftsfähigkeit und der Generationengerechtigkeit. Wir wollen mit unserer Initiative Gemeinsamkeiten betonen, ohne das Trennende zu verschweigen. Im Ziel sind wir uns einig, über den Weg zu mehr Generationengerechtigkeit gibt es natürlich unterschiedliche Vorstellungen. Diese bleiben auch weiter der politischen Auseinandersetzung überlassen.

Wie sieht der Vorschlag für die Grundgesetzänderung aus?
Die Initiatoren schlagen nach einem langen Diskussionsprozess folgende Formulierungen für die Änderung des Grundgesetzes vor:
Einfügung eines neuen Artikel 20b in das Grundgesetz:
"Der Staat hat in seinem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit zu beachten und die Interessen künftiger Generationen zu schützen."
Ergänzung des Artikel 109 Absatz 2 Grundgesetz (Ergänzung unterstrichen):
"Bund und Länder haben bei ihrer Haushaltswirtschaft den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, dem Prinzip der Nachhaltigkeit sowie den Interessen der künftigen Generationen Rechnung zu tragen."