EU will Behandlung im Ausland neu regeln

Leitlinien für den Markt der Gesundheitsdienstleistungen

2007 +++ Ärzte-Zeitung vom 8. März 2007

Die Gesundheitsminister der EU-Länder haben sich mit der Europäischen Kommission darauf geeinigt, dass der Markt für Gesundheitsdienstleistungen in der Europäischen Union mit einem Bündel an Maßnahmen geregelt werden soll.

Dieses soll aus gesetzlichen Vorschriften und flankierenden Vorgaben, etwa Leitlinien, bestehen. So lautet das Ergebnis des informellen Treffens der Regierungsvertreter kürzlich in Aachen, an dem auch EU-Gesundheitskommissar Markos Kyprianou teilgenommen hat.

"Wir wollen, dass alle Bürger in der EU jederzeit unbürokratischen Zugang zur Gesundheitsversorgung haben. Die Höhe des Einkommens darf dabei keine Barriere darstellen", sagte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD).

Die Ministerin betonte, dass Klärungsbedarf vor allem hinsichtlich der Fragen der Kostenerstattung sowie des Anspruches auf eine hochwertige Versorgung besteht. Außerdem müssten die Voraussetzungen für umfassende Informationsmöglichkeiten der Patienten über Leistungsangebote und die Qualität der Versorgung geschaffen werden.

Kyprianou versprach, bis Ende des Jahres einen Regelungsvorschlag vorzulegen, der die nationale Zuständigkeit für die Organisation und Finanzierung der Gesundheitssysteme ebenso berücksichtige, wie die Rechte der Versicherten und Anbieter auf grenzüberschreitende Mobilität. Rechtssicherheit will die Kommission vor allem hinsichtlich der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zur Kostenerstattung von Behandlungen im EU-Ausland herstellen. Unklar ist noch, ob dies über die bestehende Verordnung zur Koordinierung der Sozialsysteme oder über eine eigene Richtlinie geschehen soll.