Im kommenden Jahr will die EU-Kommission einen Gesetzentwurf zur Liberalisierung der Gesundheitsdienste präsentieren. Noch sind sich alle Beteiligten über die Notwendigkeit eines solchen Vorhabens einig.
Die EU-Kommission knüpft an die im Januar beginnende deutsche Ratspräsidentschaft hohe Erwartungen nicht nur im Hinblick auf Fortschritte in der Verfassungsdebatte. Auch mit der Liberalisierung des europäischen Gesundheitsmarktes will man unter deutscher Ägide ein großes Stück vorankommen.
Zurzeit lotet die Behörde noch aus, wie weit sie mit einer Gesetzgebung gehen kann, die restriktive Hürden bei der Erbringung medizinischer Dienstleistungen abbauen und die Patientenmobilität fördern soll, ohne die nationalen Kompetenzen für die Organisation und Finanzierung der Gesundheitssysteme zu beschneiden.
"Die Gesundheitsbranche zu regulieren ist eines der schwierigsten Vorhaben, die wir uns für das kommende Jahr vorgenommen haben", sagt Andrzej Rys, Direktor der Abteilung Öffentliche Gesundheit bei der EU-Kommission.
Überfällige Rechtssicherheit
Ein zweites Mal wollen sich die Brüsseler Beamten jedenfalls keine blutige Nase holen. Zu gut sind ihnen noch die hitzigen Debatten um die Dienstleistungsrichtlinie in Erinnerung, die unter anderem damit endeten, dass die sozialen und Gesundheitsdienste von den Vorschriften ausgenommen wurden.
Diesmal will die Kommission behutsamer vorgehen. Nach einem intensiven Austausch mit den Regierungen will Gesundheitskommissar Markos Kyprianou seine Pläne für eine Richtlinie Mitte April zunächst den europäischen Gesundheitsministern auf ihrem informellen Treffen in Aachen vortragen, um den Gesetzentwurf dann voraussichtlich im Mai offiziell zu präsentieren.
"Das Gesetz soll sich aber nicht darauf beschränken, die längst überfällige Rechtssicherheit für die grenzüberschreitende Kostenerstattung herzustellen“, betont Rys. Gerne würde die Kommission zum Beispiel auch regeln, welche Informationen über Leistungsangebote den Patienten zur Verfügung gestellt werden müssen, welche Behörden die Aufsicht über grenzüberschreitende Gesundheitsdienstleistungen haben sollen, wer die Einhaltung von Qualitätsstandards überwachen soll und wer haftet, wenn nach einer Auslandsbehandlung Folgeschäden auftreten.
Gleichwohl ist die Regelung der Kostenerstattung eines der zentralen Anliegen der Brüsseler Behörde. Denn nach Aussage einer zuständigen Kommissionsbeamtin schert sich nach wie vor rund die Hälfte der EU-Länder nicht um die in den letzten Jahren vom Europäischen Gerichtshof getroffenen Entscheidungen zur Kostenerstattung nach Behandlungen im EU-Ausland. Gegen zehn Länder läuft deshalb bereits ein Vertragsverletzungsverfahren.
"So kann es nicht weitergehen", meint auch der liberale Europaabgeordnete Dr. Jorgo Chatzimarkakis. Schließlich nehme der Gesundheitstourismus zu. Zudem entdeckten immer mehr Kostenträger die finanziellen Vorteile einer Auslandsbehandlung. So schickt beispielsweise das staatliche britische Gesundheitssystem Patienten mit grauem Star in Privatkliniken in die Türkei, weil die Operationen dort erheblich günstiger sind als in Großbritannien. Die größte niederländische Krankenkasse, die VGZ, wiederum nutzt freie Kapazitäten in den Städtischen Kliniken Bielefeld, um ihren Versicherten dort eine neue Hüfte einsetzen zu lassen, inklusive anschließender Reha-Maßnahmen in Bad Oeynhausen. Damit schlägt die VGZ zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie umgeht die üblichen Wartezeiten und spart Kosten.
Chatzimarkakis würde aufgrund dieser sich abzeichnenden Trends Gesundheit gerne zu einem "Verkaufsschlager" in Europa machen auch um Wachstum und Beschäftigung sowie den Wettbewerb zwischen privat und staatlich finanzierten Gesundheitsmärkten anzukurbeln. Gelder zum Ausbau grenzüberschreitender medizinischer Infrastrukturen könnten die Länder seiner Meinung nach aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung abschöpfen.
Einigkeit bei den Ministern
Bei Gesundheitskommissar Kyprianou stößt er damit auf offene Ohren. Auch er sieht in einer verstärkten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zum Beispiel zwischen medizinischen oder Forschungseinrichtungen ein großes Potenzial, um den EU-Gesundheitsmarkt auszubauen.
Unterstützung von Unternehmenskommissar Günter Verheugen und dem bei der Kommission für Beschäftigung zuständigen Tschechen Vladimar Spidla dürfte dem liberalen Abgeordneten ebenfalls gewiss sein. Offiziell bekunden bislang sogar die EU-Länder ihre Zustimmung zur Initiative der Kommission. "Die europäischen Gesundheitsminister sind sich darüber einig, dass sie ein Gesetz zur Liberalisierung der Gesundheitsdienstleistungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Branche flott durch den Rat bringen wollen", bestätigt der Kabinettschef des österreichischen Gesundheitsministeriums. Ob es bei dieser Einigkeit bleibt, wenn es darum geht, die Details zu verhandeln, wird sich zeigen.