Eckpunkte für eine Gesundheitsreform
Auszüge
Finanzierung:
- Erhalt der PKV als kapitalgedeckte Krankenversicherung.
- Weiterentwicklung der bisherigen GKV-Finanzierung, befreit von versicherungsfremden Leistungen bei festgeschriebenen Arbeitgeberanteilen.
- Falls aus politischen Gründen eine Mischung aus Bürgerversicherung und Gesundheitsprämie gewünscht wird, schlagen wir folgendes Finanzierungsmodell für die GKV vor:
- Gleiche Gesundheitsprämie für alle Versicherten,
- Steuerliche Finanzierung der Gesundheitsprämie für Kinder und sozial Schwache,
- Keine duale Finanzierung ambulanter Krankenhausleistungen.
Leistungskatalog:
Der Gesetzgeber legt einen Katalog von Leistungen fest, welchen jede Kasse verbindlich versichern muss = Solidarleistungen (Grundleistungen). Alle übrigen Leistungen werden Individualleistungen (Wahlleistungen) oder können von den GKVen als Satzungsleistungen, also im festen Beitragssatz, versichert werden (Kassenwettbewerb).
Ansonsten werden die Individualleistungen von PKVen und GKVen als Zusatzversicherung angeboten (Kassenwettbewerb). Das Morbiditätsrisiko geht zu den Krankenkassen zurück, die für die Finanzierung der Leistungen verantwortlich sind. Damit entfallen auch die Budgetierungen der Ärzte für Leistungen an den Patienten. Budgets werden ggf. auf Kassenebene verwaltet und den Versicherten im Kassenwettbewerb vermittelt (Transparenz).
Kassenwettbewerb:
- Alle Kassen sind im freien Wettbewerb und dürfen Gewinne machen.
- Alle Kassen sind verpflichtet, den staatlich vorgegebenen Leistungskatalog (Solidarleistung) zu erfüllen.
- Der körperschaftliche Status entfällt im Sinne der Harmonisierung des EU-Rechts.
- Die Kassen haben regionalen Kontrahierungszwang.
Arzneimittelversorgung:
- Eine Positivliste ist als Grundlage für Verordnungen in Klinik und Praxis unbedingt von Seiten des Gesetzgebers den Kassen vorzugeben.
- Sogenannte umstrittenen Medikamente und nicht rezeptpflichtige Medikamente sind keine Solidarleistung der Kassen.
Ärztliche Versorgung:
- Konsequente Umsetzung der Prämisse ambulant vor stationär.
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- Ambulante Operationen vor belegärztlichen; belegärztliche Operationen vor in der Hauptabteilung der Klinik vollstationär erbrachten.
- Erhalt der wohnortnahen Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte.
- Stärkung der neuen fach- und ortsübergreifenden Versorgungs- und Kooperationsformen (Ärztenetze).
- Förderung der Belegärzte als Ideal der ambulant-stationären Verzahnung.
- Die Definition und Sicherung medizinischer Qualität ist Aufgabe der ärztlichen Selbstverwaltung.
Ärztliche Vergütung:
- Feste Vergütung in Euro im ambulanten Bereich.
- Umsetzung der Forderungen des Marburger Bundes für den stationären Bereich.
- Dienstbereitschaft ist Arbeitszeit in Klinik und Praxis.
- Gleiche Vergütung in Euro für ambulante Leistungen, unabhängig ob in Klinik oder niedergelassener Praxis erbracht.
- Regelmäßige Weiterentwicklung der GOÄ wie bei anderen freien Berufen auch üblich.
Sachleistung/Kostenerstattung:
- Das Sachleistungssystem hat in einem wettbewerblichen Gesundheitssystem ausgedient: Es fördert Intransparenz, Bürokratie und Leistungsausweitung.
- Jeder Patient kann bei Kostenerstattung jeden für die ambulante Versorgung zugelassenen Arzt in Deutschland aufsuchen, unabhängig bei welcher Kasse er ist oder an welchem Versorgungsprogramm er teilnimmt.
- Kostenerstattung reduziert Kosten und Bürokratie, bringt Transparenz und fördert die Eigenverantwortung der Versicherten.
Bürokratieabbau:
- Ende der Datenfriedhöfe bei DMP, Einzelverträgen, Bonus-Programmen, überflüssigen Normierungen und Kontrollmechanismen.
- Inkasso der sogenannten Praxisgebühr durch die Krankenkassen.
e-Card:
- Einführung der e-Card nur, wenn die Finanzierung durch die Kassen gesichert, die Datensicherheit gewährleistet und die Haftung des Arztes bei falschen oder unvollständigen Daten ausgeschlossen ist.