Mehr Geld oder weniger Leistung

Der Gemeinsame Bundesausschuss sollte eine Standardversorgung definieren

2006 +++ Jörg Rüggeberg +++ Quelle: Gpk GESELLSCHAFTSPOLITISCHEKOMMENTARE Nr.12/06-Dezember 2006, S. 3-7

Auszüge:

Die Verantwortung für die Finanzierbarkeit des Leistungskatalogs der GKV liegt bei der Politik, die bereit sein muss, diese Verantwortung anzunehmen. Bis heute ist die Frage, ob die Bevölkerung Leistungseinschnitte oder höhere Kostenbelastungen will, nicht gestellt und schon gar nicht diskutiert worden.

Maßstab von Leistungen der GKV ist damit das Notwendige und nicht das Bestmögliche, wie es immer wieder gefordert wird. Das Notwendige ist aber auch das, was geleistet werden muss, ausgerichtet an den in Kapitel 4 definierten Gesundheitszielen. In der aktuellen Debatte um die Gesundheitsreform vermeidet die Politik alles, was dem Bürger als Einschränkung seines als unbegrenzt empfundenen Anspruchs auf Gesundheitsleistungen erscheinen könnte, obwohl es diesen Anspruch gemäß geltender Gesetzeslage in dieser Form überhaupt nicht gibt. Stattdessen werden Ärzte und Kliniken gezwungen, immer mehr Leistungen für immer weniger Geld erbringen zu müssen.

Relevant ist allein, dass jedem Bürger im Krankheitsfall eine bedarfsgerechte Versorgung zur Verfügung steht. Dies ist an drei Voraussetzungen gebunden:

Es gibt Leistungen, die sinnvoll und förderungswürdig sein können, aber nicht der oben genannten neu zu definierenden Zielvorgabe der GKV entsprechen: "Die Gesetzliche Krankenversicherung hat die Aufgabe, im Erkrankungsfall sicherzustellen, dass die erforderlichen medizinischen Maßnahmen nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft durchgeführt werden können."

Es wird vorgeschlagen, eine Standardversorgung beispielsweise über den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu definieren und zu publizieren, die nach Vorgabe im SGB V ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist und den medizinischen Fortschritt einschließt, verbunden mit einer über die Standardversorgung hinausgehenden Wunschversorgung. Letztere fiele dann in die Eigenverantwortung der Patienten, die anfallende Differenzbeträge zur GKV-Erstattung entweder fallweise selbst zu tragen hätten oder dafür prospektiv Zusatzversicherungen abschließen könnten.

Deutschland hat im internationalen Vergleich mit 1.601 Jahresarbeitsstunden (Arbeiter des verarbeitenden Gewerbes) die kürzeste Jahresarbeitszeit und mit rund 30 Tagen Jahresurlaub die längste Urlaubszeit.

Literaturnachweis

Beske, Fritz: Neubestimmung des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenversicherung, IGSF Schriftenreihe Band 107, Kiel 2006, ISBN 3-88312-334-9