Krankenkassen können die Übernahme von medizinischen Kosten, die in einem anderen EU-Land entstanden sind, nicht pauschal mit dem Argument verweigern, in Deutschland wäre eine Behandlung günstiger gewesen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg im Fall einer Patientin aus England entschieden. Sie hatte sich wegen zu langer Wartezeiten im Heimatland in Frankreich einer Hüftoperation unterzogen. Die Kosten dafür muss der britische National Health Service (NHS) übernehmen, so der EuGH.