Reform ist ein Virenprogramm zur Zerstörung des freiheitlichen Gesundheitswesens

BÄK-Stellungnahme zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz

2006 +++ Bundesärztekammer +++ Quelle: Pressemitteilung (Internet)

Auszüge:

Die Bundesregierung will den Systembruch im Gesundheitswesen. Zu dieser Einschätzung kommt die Bundesärztekammer in ihrer aktuellen Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines so genannten GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes. Mit der Reform werde der Weg vorgezeichnet in einen staatlichen Gesundheitsdienst mit Wartelistenmedizin und Leistungsausschlüssen. Die Einzelelemente des Gesetzes "stellen ein legislatives Virenprogramm zur Zerstörung des freiheitlichen Betriebssystems unseres Gesundheitswesens dar", kritisiert die Bundesärztekammer die Pläne der Regierung.

Eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung der Patienten sei nicht mehr möglich, wenn das Gesetz unverändert in Kraft treten sollte. Durch die Atomisierung der Vertragsbeziehungen zwischen Krankenkassen und Ärzten werde die Kontinuität der ambulanten Akut- bzw. Notfallversorgung gefährdet.

Als verfassungsrechtlich zweifelhaft stuft die Bundesärztekammer die Übertragung von "neuen" Sicherstellungsaufgaben auf die Kassenärztlichen Vereinigungen für die Versorgung Privatversicherter ein. Dies diene der mittelbaren Einführung einer Behandlungspflicht im Basistarif der privaten Krankenversicherung (PKV) als ein Baustein in der Angleichung der Versicherungssysteme auf niedrigem Niveau mit dem Ziel einer gleichen Vergütung in der GKV und PKV. Dies lehnt die Bundesärztekammer entschieden ab. Es sei offensichtlich, dass die Regierung trotz gegenteiliger Behauptungen der Koalitionspolitiker das Geschäftsmodell der privaten Vollversicherung zerstöre.

Die gemeinsame Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen werde durch die Reform praktisch abgeschafft.

"Durch verschiedene Regelungen wird bewirkt, dass die ärztliche Berufsausübung, die auf den Eckpfeilern der Professionalität und Therapiefreiheit beruht, in die Enge staatsbeeinflusster Programm- und Weisungsmedizin gerät", heißt es in der Stellungnahme der Bundesärztekammer.

So werde der Gemeinsame Bundesausschuss zu einer mit hauptamtlichen Mitgliedern besetzten Exekutiv-Agentur umstrukturiert, ohne dass eine verbindliche Mitwirkung der Betroffenen bei der Steuerung des Leistungsrechts in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen sei.

Das Hauptziel der Reform, dauerhaft sichere Finanzierungsstrukturen im Gesundheitswesen zu schaffen, werde verfehlt.