Resolution der Ärztekammer

Außerordentliche Mitgliederversammlung der Ärztekammer Nordrhein vom 1.2.2006

2006 +++ Ärztekamme Nordrhein +++ Quelle: Quelle: ÄKNO Servicezentrum Ruhr - Kreisstelle Essen

1. Die Essener Ärzte, ob in Kliniken, Praxen oder sonstigen Einrichtungen tätig, fordern, die freie Arztwahl durch die Patientinnen und Patienten beizubehalten und die Unabhängigkeit und Freiberuflichkeit der Ärzte zu sichern. Nur die freie Arztwahl des Patienten und ein von staatlicher Bevormundung unabhängiger Arzt sind imstande, ein humanes Gesundheitswesen zu gewährleisten.

2. Die Essener Ärzteschaft fordert normale Arbeitszeiten und international konkurrenzfähige Gehälter für die Ärztinnen und Ärzte an den Kliniken sowie die Bezahlung aller Überstunden und die Anerkennung von Bereitschaftsdiensten als vollwertige Arbeitszeiten. Es ist unerträglich, wenn unbezahlte Mehrarbeit im Umfang von 50 Mio. Arbeitsstunden jährlich als selbstverständliches Einsparpotential einer unaufrichtigen und verfehlten Politik ständig fortgeschrieben wird.

3. Die Essener Ärzteschaft lehnt den überbordenden, überflüssigen und monströsen Bürokratismus in Kliniken und Praxen ab. Es ist Ausdruck einer ungeheuerlichen Fehlentwicklung, wenn Dokumentations- und Verwaltungsaufgaben mehr ärztliche Zeit beanspruchen als die Patientenversorgung. Es ist unerträglich, wenn kontrollverliebte Bürokraten uns dies auch noch als 'Qualitäts- und Effizienzsteigerung" anpreisen wollen.

4. Wir fordern die konsequente Sicherstellung einer ambulanten Hausärztlichen und Fachärztlichen Versorgung durch unabhängige Ärzte sowie das Ende der Budgetierung ärztlicher Leistungen. Wenn im Durchschnitt 30% der Leistungen niedergelassener Ärzte nicht vergütet werden, so handelt es sich nicht mehr um ein "Verteilungsproblem".

5. Wir lehnen jegliche staatlich dirigierte, rationierte Einheitsmedizin nach dem Prinzip von Fließbändern entschieden und kompromisslos ab. Eine staatlich diktierte Listenmedizin vereinheitlicht in inhumaner Weise ärztliche Behandlungen zu schematisierten Verfahren. Eine auf Rationierung ausgerichtete Einheitsgebührenordnung mit staatlich diktierten Dumpingpreisen wird von uns als Versuch eines Verbotes qualifizierter Medizin entschieden bekämpft.

6. Die Essener Ärzteschaft fordert, das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt zu stärken, anstatt es durch uneingestandene Rationierungszwänge zu beschädigen. Für die Rationierung sollten diejenigen gerade stehen und sich verantworten, die meinen, sie anordnen zu müssen.

7. Wir lehnen daher jegliche Koppelung des Verordnungsverhaltens der Ärzte an ihre Vergütung ab. Bonus-Malus-Regelungen sind entwürdigende Versuche, die staatlich erzwungene Rationierung unter Demontage der ärztlichen Integrität heimlich umzusetzen.

8. Die Essener Ärzteschaft lehnt die Abwälzung des Morbiditätsrisikos unserer alternden Gesellschaft auf die Ärzte entschieden ab. Über viele Jahre ist dies durch die Ärzteschaft stillschweigend hingenommen worden. Nun ist die Grenze des Zumutbaren überschritten.

9. Wir lehnen die Einführung der "Elektronischen Gesundheitskarte" ab, solange nicht klar ist, wie der Datenschutz gewährleistet wird und so lange keine nachvollziehbare Kosten-Nutzen-Analyse existiert. Wir lehnen den gläsernen Patienten und den gläsernen Arzt kategorisch ab, da dies das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient im innersten Kern beschädigt und letztlich vernichtet. Und wer den wirtschaftlichen Nutzen an der eCard hat, soll auch deren Kosten tragen.

10. Die Essener Ärzteschaft fordert die Einführung eines EU-konformen Kostenerstattungssystems im deutschen Gesundheitswesen, damit der Arzt wieder ausschließlich Anwalt seiner Patienten sein kann und nicht zum Erfüllungsgehilfen einer staatlichen Rationierungsbürokratie degradiert wird.

Und letztlich: In einer Demokratie müssen alle Bürgerinnen und Bürger als mündig und selbstverantwortlich ernst genommen werden. Dazu gehört notwendig die Freiheit, über den Umfang der eigenen Gesundheitsversorgung frei von Bevormundung durch Staat oder Kostenträger selbst und eigenverantwortlich bestimmen zu dürfen.

Quelle: Ärztekammer Nordrhein Servicezentrum Ruhr - Kreisstelle Essen