EU-Kommission erlaubt Verlustausgleich

Euro-Schilda bei Subventionierung öffentlicher Krankenhäuser

2005 +++ Ulrich Glatzer +++ Quelle: Ulrich Glatzer, Chefredakteur. kma 08/05, 82

Man kann nicht glauben, was man hört. Seit Jahren forciert die Europäische Kommission die Deregulierung staatlich kontrollierter Wirtschaftszweige wie Luftfahrt, Telekommunikation, Stromversorgung oder öffentlicher Nahverkehr.

Auch beim öffentlichen Nahverkehr zeigte Europa bis hin zum Europäischen Gerichtshof keine Nachsicht. Die Richter untersagten es einer Gemeinde, ihren eigenen Busverkehr zu subventionieren, wenn dadurch ein privater Wettbewerber benachteiligt wird.

Und warum solle das auch anders sein? Mit welchem Recht soll ein öffentliches Unternehmen, das schlechter wirtschaftet als sein privater Konkurrent und dadurch Verluste produziert, zu Lasten des Wettbewerbs und der Allgemeinheit aus Steuermitteln dafür belohnt werden? Diese Frage stellt sich bei Kliniken ähnlich wie beim öffentlichen Nahverkehr. Auch hier fragt man sich, warum ein Krankenhaus, das unter sonst gleichen Bedingungen mit dem Haus eines Wettbewerbers konkurriert, seine Verluste aus dem öffentlichen Haushalt ausgeglichen erhält, während der Konkurrent bei anhaltenden Verlusten pleite geht.

Und jetzt hat die sonst so wettbewerbsorientierte EU-Kommission eine überraschende Rolle rückwärts gemacht und die geltende Subventionspraxis für zulässig erklärt. Eine gewisse Wettbewerbsverfälschung scheint der Kommission ganz recht zu sein, denn sie erklärt ausdrücklich, dass sie so entschieden hat, um allzu starken Privatisierungstendenzen einen Riegel vorzuschieben. Das klingt alles nicht nach systematischer Politik, sondern eher nach Schildbürgerstreich. Zumal auch die Kommission wissen wird, dass im Zweifel nach einigen weiteren Jahren des Streits der Europäische Gerichtshof vermutlich seine bisherige Rechtsprechung bekräftigen und die Beihilfen untersagen wird, wenn nicht die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung gefährdet ist.