Gesundheitspolitik: Die Niederlande als Vorbild?

Regierungskoalition auf der Suche nach Kompromiss zwischen den Reformmodellen "Bürgerversicherung" und "Gesundheitsprämie"

2005 +++ Schütze-Brief * Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 08. Dezember 2005 Nr. 97/2005, Seite 6

Die Gesundheitspolitik ist inzwischen in allen Parteien zur „Chefsache“ erklärt worden. In den Niederlanden wurde gerade ein Strukturmodell gestartet, das die Vorzüge der Gesundheitsprämie mit denen der Bürgerversicherung kombiniert.

Dies sind die Eckpunkte des holländischen „Krankenkassengesetzes“:

• Die Versicherten haben die freie Wahl zwischen den einzelnen öffentlichen und privaten Versicherungsunternehmen.

• Es gibt einen Kontrahierungszwang: Die Krankenkassen müssen alle Antragsteller versichern, ohne die Möglichkeit einer Risikoselektion nach Alter, Geschlecht oder Krankheitsrisiko.

• Die Krankenkassen müssen einen gesetzlich definierten Katalog von Grundleistungen anbieten.

• Weitergehende Leistungsangebote sind möglich, einschließlich der Wahl zwischen Sachleistungen und dem Kostenerstattungsverfahren.

Wahlfreiheit für die Versicherten: Es werden Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung, mit Beitragsrückerstattungen und Gesundheitszuschüssen angeboten.

• Die Versicherten können auch einen Tarif wählen, bei dem nur ein bestimmter Kreis von „Vertragsärzten“ in Anspruch genommen werden kann.

• Im Rahmen des Sachleistungssystems haben die Krankenkassen die Möglichkeit, innerhalb der verschiedenen Versorgungsbereiche selektiv Verträge mit Leistungserbringern abzuschließen.

• Es wurde ein Risikostrukturausgleich nach deutschem Muster etabliert.