Krankenkassen schnüffeln gerne nach Intimdaten

Wiederholte Kritik des Bundesbeauftragten für Datenschutz

2005 +++ Peter Schaar +++ Quelle: Ärzte Zeitung, 20.04.2005

Erneut hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz die unzulässige Praxis von Krankenkassen kritisiert, sich intime Patientendaten aus Krankenhausentlassungsberichten, Pflegeplanungsbögen und Pflegedokumentationen zu verschaffen.

Aus dem gestern vorgelegten Bericht des Datenschutzbeauftragten geht hervor, dass einige Kassen sich von ihren Versicherten Einwilligungserklärungen unterschreiben lassen, um auf diese Weise an Krankenhausentlassungsberichte sowie andere ärztliche Berichte und Behandlungsunterlagen zu gelangen. Diese Daten speichern die Kassen dann in ihren Akten.

Dazu der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar: "Diese Praxis halte ich nach wie vor für unzulässig." Derartige Unterlagen dürften die Kassen nur verschlossen und mit der Aufschrift "Ärztliche Unterlagen - nur vom MDK zu öffnen" an den Medizinischen Dienst (MDK) weiterleiten.