Antischulden-Gesetz der Schweiz

Zur Forderung nach einem Antischuldengesetz ("Deutschland deine Schulden" - BAO-MAO-Aktuell Nr. 31 vom 15. August 2005)

2005 +++ Peter Keller +++ Quelle: P. Keller, Zürich, persönliche Mitteilung

Bei dem "Antischuldengesetz" der Schweiz handelt es sich um Bestimmungen in Art. 24a-f im Finanzhaushaltsgesetz des Bundes (http://www.admin.ch/ch/d/sr/611_0/index.html). Die Verfassungsgrundlage dafür findet sich in Art. 126 und 159 der Bundesverfassung (http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/index.html).

Letztere wurde in der Volksabstimmung am 2.12.2001 vom Volk im Verhältnis 85 % zu 15 % und von allen Ständen angenommen. Das Ziel dieser Bestimmungen ist die Stabilisierung des Schuldenbergs im Haushalt des Bundes ("Schuldenbremse"). Erläuterungen zur Schuldenbremse liegen u. a. vom Eidgenössischen Finanzdepartement vor. (http://www.efd.admin.ch/d/dok/faktenblaetter/efd-schwerpunkte/106_schulden.htm).