PKV-Reformkonzept Krankenversicherung

"Reformieren, nicht zerschlagen"

2005 +++ PKV, 15. Juni 2005 +++ Quelle: Internet

Auszüge:

Das PKV-Modell sieht vor, die umlagefinanzierte GKV auf ihre Kernaufgaben zu begrenzen und die angesichts der demografischen Entwicklung notwendige Kapitaldeckung auszuweiten. Mit der Konsequenz, dass mehr Leistungen und Menschen in einer kapitalgedeckten privaten Krankenversicherung (PKV) abgesichert werden.

Nach Auffassung des PKV-Verbandes bieten sich im derzeitigen Leistungskatalog der GKV drei Bereiche an, die zur Eigenvorsorge geeignet sind und – freiwillig oder obligatorisch – über die PKV sachgerecht und demografiefest abgesichert werden sollen.  Daneben gehören weitere Leistungsarten der GKV auf den Prüfstand: Satzungsleistungen, wie z.B. Kuren, sind freiwillige Leistungen und deshalb sachgerecht privat zu finanzieren. Versicherungsfremde Leistungen sollten konsequenterweise vollständig aus dem Leistungskatalog herausgenommen und – wo nötig – steuerfinanziert werden. Auch die heutige Zuzahlungsregelung muss nach Auffassung der privaten Krankenversicherer neu gestaltet werden. Die Selbstbeteiligung ist in der GKV im internationalen Vergleich niedrig. Eine stärkere Eigenbeteiligung der Versicherten würde eine ausgabensteuernde Wirkung entfalten, ohne den Kernbestand des medizinisch Notwendigen zu gefährden. Diese Maßnahmen entlasten die GKV um weitere rund 6,9 Milliarden Euro, was einer Beitragssatzsenkung von etwa 0,7 Beitragspunkten entspricht.

Damit mehr Menschen die Möglichkeit haben, eine kapitalgedeckte private Krankenversicherung abzuschließen, muss die Wahlfreiheit für die Versicherten erweitert werden. Voraussetzung dafür ist eine deutliche Absenkung der Versicherungspflichtgrenze – zumindest auf den Stand vor ihrer drastischen Anhebung Anfang 2003. Auch dies ist ein unverzichtbarer Beitrag zur Generationengerechtigkeit.

Bereits heute erbringen die Privatversicherten einen überproportionalen Finanzierungsanteil für das Gesundheitswesen von jährlich rd. 8,5 Milliarden Euro. Wird die Versicherungspflichtgrenze gesenkt, erhöht sich dieser Finanzierungsanteil – zum Nutzen aller.

Auch die PKV leistet ihren Reformbeitrag: sie ermöglicht allen freiwillig in der GKV-Versicherten die Wahl zwischen GKV und PKV. Nach einem bereits im letzten Jahr vorgestellten Konzept soll künftig jeder freiwillig GKV-Versicherte bis zum 55. Lebensjahr in einen Basisschutz der PKV wechseln können – ohne Risikozuschlag und mit Annahmegarantie. Freiwillig GKV-Versicherte über 55 Jahre erhalten – begrenzt auf einen Zeitraum von 12 Monaten – die gleiche Wechselmöglichkeit. Und weil Familien- und Kinderförderung gesamtgesellschaftliche Aufgaben und damit nicht über Beiträge, sondern über öffentliche Haushalte zu finanzieren sind, schlagen die privaten Krankenversicherer einen eigenen, steuerfinanzierten Beitrag für Kinder in der GKV und PKV vor. „Um die sehr gute gesundheitliche Breitenversorgung in Deutschland zu sichern“, so das Fazit von PKV-Verbandschef Schulte, „brauchen wir keine Zerschlagung des bisherigen Systems, sondern eine Optimierung der Koexistenz von PKV und GKV.

Internetquelle: www.pkv.de --> Rund um die PKV --> Positionen