Die gesetzliche Krankenversicherung nach dem GKV-Modernisierungsgesetz

Zehn Thesen zur Gesundheitsreform

2005 +++ Helge Sodan +++ Quelle: GesundheitsRecht 3. Jahrgang, Heft 8/2004, 305-310, Internet

Auszüge:

„Die gesetzliche Krankenversicherung ist pleite.“ Diese Feststellung traf im Januar 2004 der Vorstandsvorsitzende der Deutschen BKK, Ralf Sjuts.

Wirtschaftskrise, Massenarbeitslosigkeit und eben nicht modernisierte, chronisch defizitäre Sozialversicherungssysteme lähmen unser Land.

Zehn Thesen zur Gesundheitsreform

1. These: Das gegenwärtige Regelungsinstrumentarium der GKV ist gescheitert und muss durch ein einfaches und überschaubares System ersetzt werden, das diesen Namen verdient und auf den Prinzipien von Eigenverantwortung sowie Wettbewerb gründet.

2. These: Politische „Konsensrunden“, welche sich faktisch Entscheidungsbefugnisse anmaßen, entbehren jeder verfassungsrechtlichen Grundlage.

3. These: Mit der Verabsolutierung der „Sicherung der finanziellen Stabilität und damit der Funktionsfähigkeit“ der GKV werden die Grundrechte der Leistungserbringer – insbesondere deren Berufsfreiheit – bis zur Unwirksamkeit relativiert. Dies führt faktisch zur Sozialisierung der Gesundheitsleistungen.

4. These: Entgegen der Rechtsprechung des 6. Senats des Bundessozialgerichts besteht ein Rechtsanspruch des einzelnen Arztes und Zahnarztes auf eine angemessene Vergütung seiner vertrags(zahn)ärztlichen Tätigkeit.

5. These: Der Risikostrukturausgleich (RSA) in der GKV bedarf – sofern er als solcher überhaupt verfassungsgemäß sein sollte – einer tief greifenden Reform; die Regelung von Belastungsgrenzen für die Zahlerkassen ist dabei aus verfassungsrechtlichen Gründen unerlässlich.

6. These: Die im GMG geregelte einseitige Steuerfinanzierung sog. krankenversicherungsfremder Leistungen zugunsten der GKV verstößt gegen Grundrechte privater Krankenversicherungsunternehmen: den allgemeinen Gleichheitssatz in Verbindung mit dem Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit.

7. These: Die im GMG enthaltenen Regelungen zur künftigen Absicherung des Zahnersatzrisikos führen zu einer Verzerrung des Wettbewerbs zwischen GKV und PKV.

8. These: Die Einführung einer „Bürgerzwangsversicherung“ als umfassende GKV-Pflichtversicherung wäre verfassungswidrig.

9. These: In einer Rückbesinnung auf die Ursprünge der deutschen GKV sollte der Versichertenkreis auf die wirklich sozial Schutzbedürftigen reduziert werden.

10. These: Beim Umbau der Sozialsysteme muss das für das Grundgesetz zentrale Prinzip der Freiheit der Bürger wegweisend sein.