Die Schuldenbremse

Das Antischuldengesetz der Schweiz

2005 +++ Eidgenössisches Finanzdepartement EFD +++ Quelle: Internet

Auszüge:

Auslöser für die Schuldenbremse waren zwei finanzpolitische Erfahrungen der 90er-Jahre: Die chronischen Defizite und damit verbunden der rasante Anstieg der Verschuldung sowie das Unvermögen, die Defizite in den Rezessionsphasen durch entsprechende Überschüsse in den Boomphasen zu kompensieren.

Die Schuldenbremse soll den Bundeshaushalt vor strukturellen Ungleichgewichten bewahren und damit verhindern, dass die Schulden des Bundes wie in der Vergangenheit ansteigen. Sie ist an der Volksabstimmung vom 2. Dezember 2001 mit einer Mehrheit von 85 Prozent Ja-Stimmen angenommen worden und hat damit auf Verfassungsstufe die Übergangsbestimmung zum Haushaltziel 2001 abgelöst.

Mit der Schuldenbremse wird kein Abbau der Bundesschulden und damit des Fehlbetrages in der Bilanz anvisiert. Im Vordergrund steht das Ziel, diese Grössen möglichst zu stabilisieren. Mit der Schuldenbremse ist es jedoch möglich, das Verhältnis zwischen Bundesschulden und dem Bruttoinlandprodukt (BIP) oder die so genannte Schuldenquote sukzessive zu reduzieren.

Einfache Regel: Ausgaben nicht grösser als Einnahmen