Privater Krankenversicherungsschutz mit sozialer Absicherung für Alle

FDP entwickelt neues Konzept

2004 +++ Dieter Thomae +++ Quelle: Gesellschaftspolitische Kommentare Nr. 12/04 + 1/05, 15-17

Auszüge:

Privatversicherungen mit sozialem Ausgleich für Alle

Der beste Garant hierfür ist eine private Absicherung für Alle mit sozialem Ausgleich.

Durch die Umverteilung zwischen Jung und Alt in der GKV hat sich eine verdeckte Verschuldung von über 700 Milliarden Euro angesammelt. Jährlich subventionieren die aktiv Beschäftigten die Rentner mit ca. 30 Milliarden Euro. In einem Umlagesystem entlastet sich in einer Gesellschaft mit niedrigen Geburtenraten die ältere Generation zulasten der nachwachsenden. Mehr Nachhaltigkeit in dem Sinne, dass wir nicht mehr den nachwachsenden Generationen die ganzen Lasten aufbürden, ist nur durch mehr Kapitaldeckung erreichbar, wie sie derzeit in der privaten Krankenversiechung (PKV) praktiziert wird.

Die FDP hat ein Konzept entwickelt, bei dem jeder Bürger wirklich wählen kann, wie er seinen Versicherungsschutz gestalten will und bei wem. Nicht mehr regulierte Körperschaften des öffentlichen Rechtes, sondern Unternehmen, die sich flexibel den Bedürfnissen anpassen können, sollen den Versicherungsschutz sicherstellen mit einem soliden sozialen Ausgleich über das am Kriterium der Leistungsfähigkeit orientierte Steuersystem.

Eine Pflicht zur Versicherung für medizinisch notwendige Leistungen

Jeder ist verpflichtet, bei einem Krankenversicherungsunternehmen seiner Wahl einen Krankenversicherungsschutz abzuschließen, der zumindest die gesetzlich vorgegebenen Regelleistungen umfasst. Diese Regelleistungen entsprechen in etwa dem heutigen Leistungsniveau der GKV, reduziert um Krankengeldansprüche, die über die Existenzsicherung hinausgehen, und einen Großteil der zahnmedizinischen Leistungen und des Zahnersatzes. Für die in Anspruch genommenen Regelleistungen zahlt jeder Versicherte eine sozial verträglich ausgegestaltete Eigenbeteiligung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz nach eigenen Bedürfnissen zu gestalten.

Kostenerstattung sorgt für Transparenz und Mitsprache

Die Leistungsabrechnung erfolgt im Wege der Kostenerstattung. Kostenerstattung schafft Transparenz und erhöht das Kostenbewusstsein. Kostenbewusstsein ist die Grundvoraussetzung für einen verantwortungsbewussten Umgang mit knappen Ressourcen.

Altersrückstellungen verhindern steigende Beiträge wegen der älter werdenden Bevölkerung

Anders als im heutigen PKV-System muss jedoch ein Wechsel des Versicherungsunternehmens jederzeit möglich sein, ohne dass hieraus wegen der Altersrückstellungen unzumutbare Nachteile für die Versicherten entstehen.

Notwendiger Gesundheitsschutz für jeden Bürger garantiert

Zum einen wird jedes private Krankenversicherungsunternehmen verpflichtet, einen einheitlichen Basistarif anzubieten, der die Regelleistungen umfasst. Für alle Versicherten eines Unternehmens gilt hierfür eine einheitliche Prämie, die weder Risikozuschläge enthält, noch nach sonstigen Kriterien differenziert.

Eine Umwandlung der umlagefinanzierten GKV durch Einstieg in ein Kapital gedecktes System mit Kostenerstattung und Wahlfreiheit im Versicherungsschutz ist nicht von heute auf morgen möglich. Die GKVen müssen die Möglichkeit erhalten, sich in private Versicherungsunternehmen umzuwandeln. Die Bildung von Kapitalrückstellungen, die bisher in der GKV nicht erfolgt ist, kann nicht mehr mit einem Schlage nachgeholt werden. Die Summe, die aufgebracht werden müsste, ist zu gewaltig.