Auszüge:
Jeder Patient möchte bei einer Krankheit so schnell wie möglich behandelt werden und das möglichst nah dem eigenen Zuhause. Manchmal ist es jedoch im Interesse des Patienten, wenn eine Behandlung in einem anderen Land erfolgt, nur wer bezahlt dann? Der Europäische Gerichtshof hat in jüngster Zeit einige Urteile zu den Rechten von Patienten erlassen, die sich in einem anderen Mitgliedsstaat als ihrem eigenen behandeln lassen und sich die Kosten vom eigenen Krankenversicherungssystem erstatten lassen wollen.
Die Minister (der EU) schlagen vor, zunächst die Bürger eindeutiger über ihre Rechte bezüglich der Dienstleistungen im Bereich der Gesundheitsfürsorge im europäischen Binnenmarkt zu informieren, und zwar entlang folgender Prinzipien:
Medizinische Behandlungen außer Krankenhausaufenthalte -, zu denen ein Patient im eigenen Land berechtigt ist, dürfen auch in einem anderen EU-Mitgliedsland durchgeführt werden. Die Kostenerstattung muss bis zu dem Betrag erfolgen, der im eigenen Land für diese Behandlung erstattungsfähig ist.