Europa in guter Verfassung

Staats- und Regierungschefs unterzeichnen EU-Verfassung in Rom

2004 +++ Cornelius Brökelmann +++ EU-Verfassung im Internet

Die Staats- und Regierungschefs und die Außenminister der 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben am Freitag, den 29. Oktober 2004, an historischer Stelle den Vertrag über eine Verfassung für Europa sowie die Schlussakte unterzeichnet.

Der Festakt fand im Saal der Horatier und Curatier auf dem Kapitol in Rom statt, also in genau dem Saal, in dem bereits die sechs ersten Mitgliedstaaten 1957 den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (die "Römischen Verträge") unterzeichnet hatten.

Im Anschluss an die Unterzeichnung des Vertrags ratifizieren die Mitgliedstaaten die Verfassung nach ihren jeweiligen nationalen Bestimmungen. Dies wird voraussichtlich rund zwei Jahre in Anspruch nehmen. Für die Bundesrepublik kündigte Bundeskanzler Schröder an, das parlamentarische Ratifikationsverfahren umgehend einzuleiten.

Die Europäische Verfassung, die die meisten der geltenden Verträge ersetzt, besteht aus vier Teilen. Im ersten Teil werden die Europäische Union und ihre Werte, Ziele, Zuständigkeiten, Beschlussfassungsverfahren und Organe definiert. Der zweite Teil umfasst die Charta der Grundrechte. Im dritten Teil werden die Politikbereiche und Maßnahmen der Europäischen Union beschrieben. Der vierte und letzte Teil enthält die Schlussbestimmungen einschließlich der Verfahren für die Annahme und eine etwaige Änderung der Verfassung.

"Die Verfassung für Europa unterzeichnen zu dürfen, ist ein Traum, den viele geträumt haben," sagte Bundeskanzler Schröder in Rom. "Jetzt ist er Wirklichkeit."