Defizitausgleich der kommunalen Krankenhäuser aus Steuermitteln verstößt gegen Europarecht

Der Staat muss die gezahlten Beihilfen zurückfordern

2003 +++ Uwe K. Preusker +++ Quelle: KMA 01/2003, 40

Auszüge:

Sind öffentliche Krankenhäuser besser gestellt als freigemeinnützige und private, weil eventuelle Defizite vom Träger aus Steuermitteln ausgeglichen werden? Dieses Vorgehen sei europarechtswidrig, so ein Gutachten der Technischen Universität Ilmenau.

Dieser Defizit-Ausgleich bei Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft aus öffentlichen Kassen verstößt gegen Artikel 87 Abs. 1 EG und stellt damit eine europarechtswidrige Beihilfe dar (Gutachter Björn A. Kuchnike und Jens M. Schubert, Institut für Volkswirtschaftlehre, Technische Universität Ilmenau, www.wirtschaft-tu-ilmenau.de).

Juristisch und ökonomisch gesehen haben öffentlich-rechtlich organisierte Krankenhäuser den Vorteil, sich den marktwirtschaftlichen Bedingungen in einem nicht unerheblichen Maße entziehen zu können, was sich Konkurrenzunternehmen zu keinem Zeitpunkt erlauben können. Beispielsweise entfallen auch die Bildung von Rücklagen sowie die langfristige Planung zur Vermeidung von Insolvenzen.

Aufgrund dessen ist auch das Entstehen von Defiziten nachvollziehbar, es wird sogar gefördert. Die fehlenden marktwirtschaftlichen Anreize wirken sich auf die Bemühungen der Beteiligten aus und bewirken Ineffizienzen vor allem in technischer und qualitativer Hinsicht.

Als ein Ergebnis ihrer Untersuchungen stellen die Autoren fest, dass der Tatbestand des Art. 87 Abs. 1 EG immer dann erfüllt sei, ‚wenn die Haushaltsdefizite von öffentlichen Krankenhäusern aus staatlichen Mitteln ausgeglichen werden‘. Diese Beihilfeleistung verpflichten die EU-Kommission nach Auffassung der beiden Autoren der Studie sogar zum Einschreiten, konkret zur Eröffnung eines Beihilfeprüfverfahrens. Genau die Eröffnung eines solchen Verfahrens, wie es etwa auch im Falle der öffentlich-rechtlichen Sparkassen in Deutschland erfolgreich von der EU-Kommission angestrengt wurde, zielt nun die Beschwerde der Asklepios Kliniken GmbH ab, über die unter anderem kürzlich in der Berliner Tageszeitung ‚Tagesspiegel‘ berichtet wurde.

Als Rechtsfolge dieser Verstöße gegen das Europarecht muss der Staat nach der Rechtsmeinung der Ilmenauer Autoren nach einer entsprechenden Prüfung und Aufforderung durch die EU-Kommission die gezahlten Beihilfen zurückfordern.