Qualitätssicherung und betriebswirtschaftliche Anreize
2003 +++ Erika Oder, Carola Reimann, Karsten Schönfeld +++ Quelle: gpk Nr.4 April 2003, S.33 -37
Auszüge:
Das Konzept einer Gesundheitsreform muss betriebswirtschaftliche
Anreize für Leistungserbringer geben, sich für die Qualität und Wirtschaftlichkeit
der von ihnen erbrachten bzw. verordneten Gesundheitsleistungen zu engagieren.
Erfolg versprechend sind Konzeptionen, bei denen Leistungserbringer auf
ihre Kosten kommen und zugleich im Sinne des Gesamtsystems eine qualitätsgesicherte
und effiziente Versorgung bieten. Finanzielle Anreize, überflüssige (medizinisch
nicht indizierte) oder schlechte Leistungen zu erbringen, müssen beseitigt
werden.
Oberstes Ziel sozialdemokratischer Gesundheitspolitik ist
auch in Zukunft, alle medizinisch notwendigen Leistungen der GKV zu bezahlbaren
Beiträgen zur Verfügung zu stellen.
Krankenhäuser sind für die ambulante fachärztliche Versorgung
zuzulassen, wenn sie gemeinschaftlich mit anderen Leistungserbringern im Rahmen
der integrierten Versorgung Patienten sektorübergreifend versorgen. Die Vergütungsstrukturen
der ambulanten und der stationären Versorgung sowie im erforderlichem Rahmen
auch der ambulanten Rehabilitation sind durch die Neustrukturierung des einheitlichen
Bewertungsmaßstabes für ärztliche Leistungen (EBM) und durch die Übernahme
DRG-ähnlicher Leistungskomplexe insbesondere für die fachärztliche Versorgung
und die ambulante Rehabilitation einander anzugleichen und insbesondere für
den Schnittstellenbereich (ambulantes Operieren, stationsersetzende Eingriffe)
zu vereinheitlichen.
Wir brauchen vergleichbare Vergütungssysteme in der GKV. Ziel ist die Erstattung von Fallkosten für Patienten, gleich wo sie behandelt
werden. Der Umsetzung des Fallpauschalengesetzes und der unterstützenden
Begleitung durch die Politik kommt höchste Priorität zu.
Ziel ist die Aufhebung der getrennten Budgets für die
einzelnen Versorgungsbereiche. Künftig sollen medizinische Behandlungen
von dem erbracht werden, der Qualität zu vernünftigen Sätzen
gewährleisten kann. Damit soll ein fairer Wettbewerb zwischen den
ambulant und stationär tätigen Fachärzten um die beste
mögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten eröffnet werden.
Die Wettbewerbsbedingungen zwischen freiberuflichen Vertragsärzten und
Krankenhäusern erfordern grundsätzlich eine Gleichheit der Abrechnungssysteme,
d.h. auch die Einrechnung der bisher aus Steuermitteln finanzierten Investitionen
in die Nutzungsentgelte (monistische Krankenhausfinanzierung).
Für eine Vertragspolitik, die qualitätsorientiert und leistungsgerecht
sein soll, bedarf es der Abkehr von Kopfpauschalen und floatenden Punktwerten.
Die staatliche Aufsicht sollte sich auf die Überwachung
des Ordnungsrahmens, insbesondere auf die Sicherung des Wettbewerbs zwischen
den Krankenkassen und zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern sowie
auf die Einhaltung von Qualitätsstandards und Versichertenrechten konzentrieren.
Der GKV muss eine Möglichkeit der Öffnung für Zusatzangebote
gegeben werden.