SPD-Gesundheitspolitik in der 15. Legislaturperiode

Qualitätssicherung und betriebswirtschaftliche Anreize

2003 +++ Erika Oder, Carola Reimann, Karsten Schönfeld +++ Quelle: gpk Nr.4 April 2003, S.33 -37

Auszüge:

Das Konzept einer Gesundheitsreform muss betriebswirtschaftliche Anreize für Leistungserbringer geben, sich für die Qualität und Wirtschaftlichkeit der von ihnen erbrachten bzw. verordneten Gesundheitsleistungen zu engagieren. Erfolg versprechend sind Konzeptionen, bei denen Leistungserbringer auf ihre Kosten kommen und zugleich im Sinne des Gesamtsystems eine qualitätsgesicherte und effiziente Versorgung bieten. Finanzielle Anreize, überflüssige (medizinisch nicht indizierte) oder schlechte Leistungen zu erbringen, müssen beseitigt werden.

Oberstes Ziel sozialdemokratischer Gesundheitspolitik ist auch in Zukunft, alle medizinisch notwendigen Leistungen der GKV zu bezahlbaren Beiträgen zur Verfügung zu stellen.

Krankenhäuser sind für die ambulante fachärztliche Versorgung zuzulassen, wenn sie gemeinschaftlich mit anderen Leistungserbringern im Rahmen der integrierten Versorgung Patienten sektorübergreifend versorgen. Die Vergütungsstrukturen der ambulanten und der stationären Versorgung sowie im erforderlichem Rahmen auch der ambulanten Rehabilitation sind durch die Neustrukturierung des einheitlichen Bewertungsmaßstabes für ärztliche Leistungen (EBM) und durch die Übernahme DRG-ähnlicher Leistungskomplexe insbesondere für die fachärztliche Versorgung und die ambulante Rehabilitation einander anzugleichen und insbesondere für den Schnittstellenbereich (ambulantes Operieren, stationsersetzende Eingriffe) zu vereinheitlichen.

Wir brauchen vergleichbare Vergütungssysteme in der GKV. Ziel ist die Erstattung von Fallkosten für Patienten, gleich wo sie behandelt werden. Der Umsetzung des Fallpauschalengesetzes und der unterstützenden Begleitung durch die Politik kommt höchste Priorität zu.

Ziel ist die Aufhebung der getrennten Budgets für die einzelnen Versorgungsbereiche. Künftig sollen medizinische Behandlungen von dem erbracht werden, der Qualität zu vernünftigen Sätzen gewährleisten kann. Damit soll ein fairer Wettbewerb zwischen den ambulant und stationär tätigen Fachärzten um die beste mögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten eröffnet werden. Die Wettbewerbsbedingungen zwischen freiberuflichen Vertragsärzten und Krankenhäusern erfordern grundsätzlich eine Gleichheit der Abrechnungssysteme, d.h. auch die Einrechnung der bisher aus Steuermitteln finanzierten Investitionen in die Nutzungsentgelte (monistische Krankenhausfinanzierung).

Für eine Vertragspolitik, die qualitätsorientiert und leistungsgerecht sein soll, bedarf es der Abkehr von Kopfpauschalen und floatenden Punktwerten.

Die staatliche Aufsicht sollte sich auf die Überwachung des Ordnungsrahmens, insbesondere auf die Sicherung des Wettbewerbs zwischen den Krankenkassen und zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern sowie auf die Einhaltung von Qualitätsstandards und Versichertenrechten konzentrieren.

Der GKV muss eine Möglichkeit der Öffnung für Zusatzangebote gegeben werden.