EU-Kommission will gleiche Versicherungstarife für Männer und Frauen

Gegen die Diskriminierung von Frauen (und Männern) beim Erwerb von Waren und Dienstleistungen

2003 +++ EU-Kommission +++ Quelle: www.eu-kommission.de vom 05.11.2003

Auszüge:

Frauen sollen nicht länger gegenüber Männern diskriminiert werden. Beim Erwerb von Waren und Dienstleistungen darf das Geschlecht künftig keine Rolle spielen. Dieses Ziel jedenfalls verfolgt ein neuer Richtlinienvorschlag, den die Europäische Kommission heute präsentierte. Anna Diamantopoulou, die für Arbeit und Sozialangelegenheiten zuständige Kommissarin, bezeichnete das Dokument als „bahnbrechenden Vorschlag“.

Insbesondere Lebens- und Krankenversicherungen fordern bislang von Frauen höhere Beiträge und zahlen geringere Summen aus. Als Grund werden die durch Schwangerschaft, Geburt und ein durchschnittlich längeres Leben entstehenden zusätzlichen Kosten angegeben. Andere wichtige Faktoren wie Rauchen, Wohngegend oder Familienstand werden jedoch ausgeklammert. Die EU-Kommission ist deshalb der Ansicht, dass Risiko-Berechnungen, die nur geschlechtsbezogen sind, diskriminieren.

Der Vorschlag bezieht sich auf alle Waren und Dienstleistungen. Wenn diese jedoch ausschließlich für Männer oder Frauen bestimmt sind, gelten Ausnahmeregelungen. Dazu zählen private Herrenclubs oder das Frauenschwimmen. Ebenfalls irrelevant wäre die Richtlinie, wenn unterschiedliche Leistungen in Anspruch genommen werden, wie beim Friseur.

Der Vorschlag der EU-Kommission basiert auf Artikel 13 des EU-Vertrages, der den Kampf gegen Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion, Glauben, Alter und Behinderung erlaubt. Um europaweit gültig zu werden, muss der Ministerrat den Vorschlag einstimmig annehmen, nachdem das Europaparlament angehört wurde. Schon jetzt hat die Kommission eine Übergangszeit von sechs Jahren eingeplant, damit sich die Versicherungswirtschaft an die neue Rechtslage anpassen kann.