Rechtfertigt eine 'teilstationäre' Behandlung eine andere Vergütung als eine 'ambulante'?

Für die gleiche Operation sollte die gleiche Vergütung gelten, wenn die Qualität gleich ist - unabhängig vom Ort der Leistungserbringung

2003 +++ Jost Brökelmann +++ Quelle: BAO-Depesche Nr.08 vom Dez. 2003

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) versucht zur Zeit, für sogenannte teilstationäre Behandlungen eine gesonderte Vergütung zu verhandeln, die sich an den DRGs für vollstationäre Behandlung anlehnt. Dabei geht die DKG offenbar davon aus, dass "teilstationär" etwas anderes ist als "ambulant". Diese Meinung wird durch das SGB V gestützt: Nach dem SGB 5 (§ 39 Absatz 1) wird Krankenhausbehandlung vollstationär, teilstationär, vor- und nachstationär (§115 a) sowie ambulant (§115 b) erbracht.

Die ambulante Behandlung wird nach dem EBM vergütet, die vollstationäre Krankenhausbehandlung in Zukunft nach dem G-DRG-System; dabei ist es offen, wie die "teilstationäre" Leistungserbringung vergütet wird.

Das internationale Schrifttum definiert "teilstationär" gleichbedeutend mit "ambulant". So sprechen De Lathouwer und Poullier (2000) von "ambulatory surgery" (= ambulanter Chirurgie) bei einer Betreuungszeit bis 12 Stunden. Callanan (2002) nennt für das australische Gesundheitssystem jegliche Leistungserbringung, die keine Übernachtung des Patienten erfordert, " same day procedure ".

Im australischen Gesundheitssystem, dessen DRG-System Deutschland übernommen hat, bedeuten also "teilstationär" und "ambulant" das Gleiche und für beide gilt deshalb die gleiche Vergütung. Gerade durch diese gleiche Vergütung wird ein Anreiz gesetzt, bisher vollstationär erbrachte Leistungen ambulant durchzuführen. Dieses hat nach Ansicht der australischen Gesundheitsbehörden eine Verschiebung von stationärer zu ambulanter Leistungserbringung gebracht (Callanan 2002).

Es gibt keinen sachlichen Grund, warum "teilstationäre" Leistungen anders vergütet werden sollen als "ambulante".

Literatur:
De Lathouwer, C., J.P. Poullier : How much ambulatory surgery in the World in 1996-1997 and trends? Ambulatory Surgery 8 (2000) 191-210
Callanan, P.: Australian (Commonwealth) government policy on day surgery (Ambulatory Surgery) with particular emphasis on the private sector. Ambulatory Surgery 9 (2002) 179-185