Als Freiberufler ist es dem niedergelassenen Arzt unbenommen, für seine Leistungen zu fordern, was "der Markt hergibt" bzw. was nach der amtlichen Gebührenordnung (GOÄ) erlaubt ist.
Als vertragsärztlich tätiger Freiberufler erhält er in der Regel nur das, was seine Kassenärztliche Vereinigung ihm zubilligt. Dieses ist meist weniger als das, was er während seiner Krankenhaustätigkeit als Facharzt erhielt. Diese Herabstufung im Stundenhonorar mag Ausdruck der Machtposition der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein. Sie zeigt aber er, dass der Vertragsarzt durch die Kassenärztliche Vereinigung ausgenutzt wird. Dabei ist die Kassenärztliche Vereinigung unter anderem dafür da, für ihre Vertragsärzte ein angemessenes Honorar bei den Krankenkassen zu erhandeln.
Die neue Gebührenordnung (EBM 2000plus) soll nun betriebswirtschaftlich kalkuliert und deshalb gerechter sein. Ist das Resultat aber wirklich angemessen? Der Betriebswirt und Steuerberater G. Billstein hat berechnet, wie hoch im Jahre 2003 der dem Oberarzt entsprechende Unternehmerlohn ist (Tabelle 1).
Vergleichen Sie den Stundenlohn des EBM 2000plus, wenn seine Berechnungen in die Öffentlichkeit gelangen, mit dem Stundenlohn eines angestellten Oberarztes. Daran können Sie dann ermessen, ob die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) richtig kalkuliert und Ihre Interessen gegenüber den Krankenkassen angemessen vertreten hat.
Tabelle 1:
Kalkulatorischer Unternehmerlohn eines ambulanten Operateurs 2003 | |
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Vergleich: Vergütung öffentlicher Dienst nach BAT (01.01.2003) |
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EUR
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monatliches Grundgehalt Vergütungsgruppe 1, Stufe 12 ca. |
4.861,00
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Ortszuschlag Stufe 5, 2 Kinder |
836,50
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5.697,50
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13 Gehälter p.a. |
74.067,50
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zzgl. Urlaubsgeld |
255,65
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Gehalt insgesamt ca. |
74.323,15
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Arbeitgeberanteile zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung ca. |
11.206,00
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insgesamt (für Arbeitszeit öffentlicher Dienst 38-40 Std./Woche) gerundet |
85.529,15
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monatlich |
7.127,43
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Arbeitszeit ambulanter Operateure ca. 56-60 Std./Woche |
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Gesamtgehalt x 1,5 |
128.293,73
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10 % Zuschlag für Risikoprämie |
12.829,37
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Arbeitgeberanteile zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung ca. |
11.206,00
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insgesamt für (56-60 Std./Woche incl. Risikoprämie) |
152.329,10
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produktive Arbeitsstunden (lt. Hennefründ im BAO-Info III/94) p.a. |
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(bei 38-40 Std./Woche) |
744 Std.
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Unternehmerlohn pro produktive Arbeitsstunde bei 38-40 Std./Woche |
114,96
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10 % Zuschlag für Risikoprämie |
11,50
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Kalk. Unternehmerlohn incl. Risikoprämie pro prod. Arbeitsstunde |
126,45
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gerundet |
126,00
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Dipl.-Volkswirt Dipl.-Betriebswirt G. Billstein |