Beim kalkulatorischen Arztlohn muss die Produktivität berücksichtigt werden

Ambulante Operateure benötigen danach eine Vergütung von 126 Euro pro produktiver Arbeitsstunde

2003 +++ Jost Brökelmann +++ Quelle: BAO-Depesche Nr. 08 vom Dez. 2003

Kürzlich hat der Volkswirt Franz-Josef Müller in www.facharzt.de in einem Beitrag zum EBM 2000plus die Kalkulation des EBM 2000plus aus fachlicher Sicht kritisch beleuchtet. Sein Resüme war: "Mit dem derzeitigen Stand des EBM 2000plus kann kein einziger Vertragsarzt auch nur annähernd zufrieden sein."

Ein weiterer Fehler dieses EBM 2000plus besteht darin, dass er den kalkulatorischen Arztlohn für alle Ärzte gleichmäßig auf die einzelnen Leistungen und Fachrichtungen verteilt, ohne die Produktivität der Arztleistung zu berücksichtigen. Ein Operateur oder Anästhesist, der ausschließlich sein Geld mit Ambulantem Operieren verdient, muss bei Bezahlung durch Fallpauschalen sein Honorar während der produktiven Zeit, d.h. der OP-Blockierungszeit, Narkosedauer oder Schnitt-Naht-Zeit erwirtschaften.Hennefründ (1994[1]) hat die Produktivität des gynäkologischen ambulanten Operateurs mit 47 % errechnet. Der Operateur müsste, wenn er insgesamt 53 Stunden pro Woche arbeitet und davon 25 Stunden operiert, den doppelten Arztlohn pro Operations-Minute der Fallpauschale erhalten wie der "normale" Facharzt, der 53 Stunden pro Woche an Patienten arbeitet.

Die Produktivität des Arztes ist eine empirische Größe und müsste auch empirisch für die verschiedenen ärztlichen Leistungen berechnet werden.

Wenn die Produktivität des ambulanten Operateurs berücksichtigt wird, kommt man auf einen Arztlohn von 2,10 Euro pro produktive Minute bzw. 126,00 Euro/produktive Stunde (Billstein 2003[2]).

Literaturhinweis:
[1] Hennefründ, J: Arbeitskapazität des Operateurs einer Tagesklinik. BAO-Info III/94, 8-11
[2] Billstein in: Brökelmann, J: Welches Stundenhonorar ist für den niedergelassenen Facharzt angemessen? ambulant operieren 2/2003, 93 (Auszüge in: www.arzt-in-europa.de).