Kostenerstattung für ambulante Operationen und Anästhesien in der EU

Der Europäische Gerichtshof widerspricht den Vertretern der Sachleistungssysteme

2003 +++ Jost Brökelmann +++ Quelle: ambulant operieren 2/2003, 92

Der Europäische Gerichtshof hat am 13. Mai 2003 eine für ambulante Operateure und Anästhesisten wichtige Entscheidung (EuGH Rechtssache C-385/99) gefällt: Alle ambulanten ärztlichen Leistungen, insbesondere auch ambulante Operationen und Anästhesien, könnten von EU-Bürgern überall in Europa in Anspruch genommen werden und müssen durch die jeweiligen Krankenkassen beziehungsweise Krankenversicherungen in derjenigen Höhe erstattet werden, wie sie in dem Mitgliedstaat der Krankenkasse üblich ist.

In Verbindung mit der erweiterten Werbemöglichkeit der Ärzte können wir Deutschen Operateure und Anästhesisten in unseren Nachbarländern unsere ambulanten Leistungen anbieten. Dieses ist ein Schritt in Richtung allgemeine Kostenerstattung innerhalb von Europa. Außerdem darf erwartet werden, dass wegen des Gleichheitsgrundsatzes in Zukunft auch deutsche GKV-Versicherte eine Kostenerstattung für Leistungen innerhalb von Deutschland einfordern dürfen.