Wie viele Stunden hatte sich
der letzte Deutsche Ärztetag in Köln mit der neuen Weiterbildungsordnung für
die Allgemein- und Innere Medizin gequält. Und dann doch beschlossen, was
eigentlich nicht EU-konform ist. Denn der „Facharzt für Innere und
Allgemeinmedizin“ verstößt gegen EU-Regelungen.
Die Bundesregierung hatte bereits im Mai erklärt, es werde in Zukunft in
Deutschland nur noch die Weiterbildung zum „Facharzt für Allgemeinmedizin“
geben, die fünf Jahre betragen solle. Staatsangehörige aus anderen
EU-Mitgliedsstaaten mit einem Diplom, das auf der Grundlage einer mindestens
dreijährigen Weiterbildung erteilt wurde, werde der Zugang zum deutschen
Sozialversicherungssystem ebenfalls ermöglicht.
Die Länder haben bereits reagiert und in einer gemeinsamen Sitzung beschlossen,
die Vorgaben aus Brüssel umzusetzen. Es werde in Zukunft für den
„Grundversorgungsarzt“ nur zulässig sein, eine Bezeichnung zu führen – die
Bezeichnung „Arzt für Innere und Allgemeinmedizin“ sei unzulässig. Als erstes
Bundesland hat Niedersachsen einen entsprechende Öffnungsklausel wieder aus dem
niedersächsischen Kammergesetz gestrichen, das derzeit novelliert wird.
Kritiker halten es für unverständlich, warum der Deutsche Ärztetag die Weiterbildungsordnung so wie jetzt beschlossen verabschiedet hat, obwohl das Schreiben der Bundesregierung bereits bekannt war. Jetzt sei es Ländersache, die Vorgaben aus Berlin und Brüssel korrekt in den Gesetzen zu verankern.