EU kippt den "Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin"

Der Deutsche Ärztetag debattierte mit nationalen Scheuklappen

2003 +++ facharzt.de +++ Quelle: www.facharzt.de vom 02.09.2003

Wie viele Stunden hatte sich der letzte Deutsche Ärztetag in Köln mit der neuen Weiterbildungsordnung für die Allgemein- und Innere Medizin gequält. Und dann doch beschlossen, was eigentlich nicht EU-konform ist. Denn der „Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin“ verstößt gegen EU-Regelungen.

Die Bundesregierung hatte bereits im Mai erklärt, es werde in Zukunft in Deutschland nur noch die Weiterbildung zum „Facharzt für Allgemeinmedizin“ geben, die fünf Jahre betragen solle. Staatsangehörige aus anderen EU-Mitgliedsstaaten mit einem Diplom, das auf der Grundlage einer mindestens dreijährigen Weiterbildung erteilt wurde, werde der Zugang zum deutschen Sozialversicherungssystem ebenfalls ermöglicht.

Die Länder haben bereits reagiert und in einer gemeinsamen Sitzung beschlossen, die Vorgaben aus Brüssel umzusetzen. Es werde in Zukunft für den „Grundversorgungsarzt“ nur zulässig sein, eine Bezeichnung zu führen – die Bezeichnung „Arzt für Innere und Allgemeinmedizin“ sei unzulässig. Als erstes Bundesland hat Niedersachsen einen entsprechende Öffnungsklausel wieder aus dem niedersächsischen Kammergesetz gestrichen, das derzeit novelliert wird.

Kritiker halten es für unverständlich, warum der Deutsche Ärztetag die Weiterbildungsordnung so wie jetzt beschlossen verabschiedet hat, obwohl das Schreiben der Bundesregierung bereits bekannt war. Jetzt sei es Ländersache, die Vorgaben aus Berlin und Brüssel korrekt in den Gesetzen zu verankern.