Einführung der europäischen Krankenversicherungskarte

Was soll jetzt noch eine deutsche Versicherungskarte?

2003 +++ EU-Kommission +++ Quelle: DKG-Brüssel-Info März 2003 Rundschreiben Nr. 77/03

Die Kommission hat den 1. Juni 2004 als Einführungszeitpunkt der gemeinsamen europäischen Krankenversicherungskarte vorgeschlagen. Die einheitliche, personenbezogene Karte soll alle derzeitigen Papiervordrucke ersetzen, die für die Erbringung der bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat erforderlichen Sachleistungen bei Krankheit notwendig sind. Sie soll zunächst (ab 1. Juni 2004) den derzeitigen Vordruck E 111 für kurze Aufenthalte, wie etwa Urlaubsreisen, ersetzen. Mitgliedstaaten, die derzeit noch keine Karten verwenden, können laut Kommissionsvorschlag eine Fristverlängerung von bis zu 18 Monaten beantragen. In einer zweiten Phase soll die Karte alle anderen Vordrucke ersetzen, die bei einem vorübergehenden Aufenthalt verwendet werden. In einer dritten Phase soll sie die Form einer computerlesbaren elektronischen Chipkarte erhalten.

Die Karte wird die Verfahren vereinfachen, die Ansprüche und Verpflichtungen der EU-Bürger bleiben jedoch unverändert. Die Karte wird zum Beispiel für Patienten, die ihre Sachleistungen im Ausland selbst zahlen müssen, eine schnellere Erstattung durch ihren eigenen Sozialversicherungsträger ermöglichen. Die Karte wird aber noch mehr Vorteile bieten, da die EU-Vorschriften allmählich mehr Möglichkeiten für die Behandlung von EU-Bürgern während eines vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat eröffnen. Eine dieser Möglichkeiten, über die sich die Mitgliedstaaten auf politischer Ebene bereits geeinigt haben, besteht darin, dass im Aufenthaltsland ein Anspruch auf alle erforderlichen Sachleistungen und nicht nur auf die unverzüglich erforderlichen Sachleistungen eröffnet wird. Der Vorschlag der Kommission soll auf dem Frühjahrsgipfel der europäischen Staats- und Regierungschefs vorgestellt werden. Die Mitteilung der Kommission ist im Internet unter http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/cnc/2003/com2003_0073de01.pdf zu finden.