Gemeinnützige Anbieter sind Unternehmen im Sinne des europäischen Wettbewerbsrechts

Münder-Studie zur Stellung gemeinnütziger Anbieter im Lichte des EU-Wettbewerbsrechts

2003 +++ EU-Kommission +++ Quelle: DKG-Brüssel-Info März 2003 Rundschreiben Nr. 77/03

Am 26. Februar 2003 wurde in Brüssel eine im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von Prof. Dr. Johannes Münder und Dr. Arne von Boettcher erstellte Studie mit dem Titel "Europäischer Wettbewerb und die Privilegierung gemeinnütziger Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland" vorgestellt. Die Studie geht der Frage nach, inwieweit die besondere Stellung der gemeinnützigen Anbieter sozialer Dienste in Deutschland mit dem EU-Recht vereinbar ist. Sie kommt zu folgenden Ergebnissen:

Daraus schließt die Studie, dass "die Privilegierungsinstrumente zugunsten gemeinnütziger Anbieter sozialer Dienstleistungen jedenfalls in weiten Bereichen ihres Tätigkeitsspektrums unzulässige Beihilfen im Sinne des Art. 87 Abs. 1 EGV darstellen." Ausnahmen könnten sich jedoch über folgende Ansatzpunkte ergeben:

Nach Überprüfung der möglichen Ausnahmen kommt die Münder-Studie zu dem Ergebnis, dass die Privilegierung der gemeinnützigen Anbieter nicht mit dem europäischen Wettbewerbsrecht - wie es in Art. 87 Abs. 2 festgelegt ist - vereinbar ist und dass die möglichen Ausnahmen nicht greifen. Die Studie (60 Seiten) ist beim BBJ Verlag Vertrieb, Hildburghauser Str. 19 B, 12279 Berlin, Tel.: 030/721.42.48, Fax: 030/721.81.18, E.-Mail: vertrieb@bbj.de, zum Preis von 15,25 Euro erhältlich.