EU-Defizitverfahren gegen Deutschland und die Gesundheitspolitik

Die Konsolidierungsmaßnahmen müssen bis zum 21. Mai umgesetzt sein

2003 +++ Quelle: DKG-Brüssel-Info Januar 2003 Rundschreiben Nr. 25/03

Die Europäische Kommission hatte gegen Deutschland bereits im November vergangenen Jahres ein Verfahren aufgrund eines übermäßigen Defizits (nach der Herbstprognose der Kommission: 3,8% des BIP) nach Art. 104 des EG-Vertrags eröffnet. In ihrem Bericht über die öffentlichen Finanzen im Europäischen Währungsraum hatte die Kommission in diesem Zusammenhang auf die Gefahr eines wachsenden Defizits in der Gesetzlichen Krankenversicherung hingewiesen (http://europa.eu.int/comm/economy_finance/publications/european_economy/2002/ee302en.pdf). Die Bundesregierung hat darauf noch im Dezember mit einer Aktualisierung ihres Stabilitätsprogramms reagiert (www.bundesfinanzministerium.de/Anlage16182/Deutsches-Stabilitaetsprogramm.pdf). Sie stellt dort die Maßnahmen dar, mit denen der Abbau des bestehenden Defizits der öffentlichen Haushalte erreicht werden soll und weist u.a. auf die Vorschaltgesetze sowie auf die geplante Gesundheitsstrukturreform hin.

Die EU-Kommission hat sich auf ihrer Sitzung am 8. Januar 2003 mit dem deutschen Stabilitätsprogramm befasst und dieses in Teilen als zu optimistisch bezeichnet. In ihrer Mitteilung über die Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2002 (KOM(2003) 4 endg.) vom 14. Januar 2003 stellt sie fest, dass Deutschland zu der Gruppe der Mitgliedstaaten gehöre, die die länderspezifischen Teile der Grundzüge der Wirtschaftspolitik bislang am schlechtesten umgesetzt haben. Insbesondere bei der Umsetzung der Empfehlungen zu den öffentlichen Finanzen seien kaum Fortschritte zu verzeichnen. Dies sei u.a. darauf zurückzuführen, dass die eingeleiteten Maßnahmen zur Ausgabenkontrolle im Gesundheitswesen bislang kaum gegriffen hätten und dort deshalb erneut erhebliche Defizite entstanden seien (vgl. http://europa.eu.int/comm/economy_finance/publications/european_economy/2003/com2003_4finalde.pdf).

Der Rat der europäischen Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN-Rat) hat das außergewöhnliche Defizit auf seiner Sitzung am 21. Januar 2003 förmlich festgestellt und eine Ratsempfehlung zur Behebung des Defizits verabschiedet. In ihrer Empfehlung zum deutschen Stabilitätsprogramm fordern die Ratsminister, die Bundesregierung solle das Haushaltsdefizit so schnell wie möglich wieder unter drei Prozent drücken, eine strikte Haushaltspolitik verfolgen und Strukturreformen in diesem Jahr vollständig umsetzen. Entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen werden auch für das gesamte Sozialleistungssystem verlangt. Die Maßnahmen sind bis zum 21. Mai 2003 umzusetzen. Führen sie nicht zum Erfolg, läuft Deutschland Gefahr, zu einer Strafzahlung verpflichtet zu werden. (Quelle: Ratsprotokoll)

Rundschreiben: http://www.dkgev.de/1_pol/pol-2002_25_Bruessel-Info-Januar2003.htm