Kassen sind keine Unternehmen

Aus Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG)

2003 +++ Bundessozialgericht +++ Quelle:  Presse-Mitteilung Nr. 66/02 http://www.bundessozialgericht.de/

Der 12. Senat des Bundessozialgerichts berichtet über seine Sitzung vom 22. und 23. Januar 2003 und die am 24. Januar 2003 verkündeten Urteile:

Auszüge:

8. Der RSA (Risikostrukturausgleich, d.R.) verstößt schließlich nicht gegen Europäisches Recht. Die Krankenkassen sind im Anwendungsbereich des RSA keine Unternehmen im Sinne des Europäischen Wettbewerbsrechts, weil sie die soziale Krankenversicherung als solidarische Pflichtversicherung durchführen. Mit den Ausgleichszahlungen unter den Kassen werden auch keine staatlichen Beihilfen gewährt. Auch auf die Dienstleistungsfreiheit wird durch den RSA kein europarechtswidriger Einfluss genommen. Hiernach schied sowohl eine Vorlage an das BVerfG als auch an den EuGH aus.