Erstattungsprinzip unter Eigenbeteiligung statt Vollkasko-Sachleistungsprinzip

Weder die Bürgerversicherung noch das Kopfpauschalenmodell lösen das Nachhaltigkeitsproblem

2003 +++ Bernd Raffelhüschen +++ Quelle: PKV Publik 5/2003, S.50

Auszüge:

Nachhaltig heißt eine Gesundheitspolitik immer dann, wenn alle zukünftigen Generationen die gleichen Leistungsansprüche bei konstanter Abgabenlast stellen können wie wir bereits lebenden Generationen. Zur Erreichung von Nachhaltigkeit müssen wir das gegenwärtige Leistungsniveau der Kranken- und Pflegeversicherung deutlich reduzieren, weil die geburtenstarken Jahrgänge der 50er und 60er Jahre zu wenig Kinder, sprich zukünftige Beitragszahler der Jahre 2020 bis 2040 in die Welt gesetzt haben.
Weder die Bürgerversicherung noch das Kopfpauschalenmodell lösen das Nachhaltigkeitsproblem.
Es gibt keinen dritten, es gibt nur einen Weg: Alle älteren Generationen, d.h. etwa 30jährigen und älteren, stellen geringere Forderungen an Kranken- und Pflegeversicherung – d.h. sorgen mehr selbst vor und unsere Kinder schlucken (hoffentlich!) die Kröte, dass dennoch die Belastung aus den Generationenverträgen für sie steigen wird.
Der Leistungskatalog der GKV steht mit Recht auf den Prüfstand, wobei die eigentlich entscheidende Komponente darin liegt, vom Vollkasko-Sachleistungsprinzip zum Erstattungsprinzip unter Eigenbeteiligung zu gehen.
Die Pflegeversicherung ist, zugespitzt formuliert, ein Bereicherungsabkommen zu Lasten zukünftiger Generationen.
Wir sollten für alle unter 60 eine private Lösung anstreben und alle über 60 in eine bedürftigkeitsgeprüfte Fürsorgeregelung übernehmen. Jeder andere Versuch führt in die Irre. Hinsichtlich der Krankenversicherung ist alles, was der Staat zukünftig nicht übernimmt, in eine private Versicherung zu überführen - und dies wird nicht wenig sein.