Mediziner haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung

Verfassungsrechtler Sodan bricht beim Teltower Kreis eine Lanze für die Ärzte

2003 +++ Quelle: Ärzte Zeitung vom 24. November 2003

Die „Novellierungswut“ des Gesetzgebers in Sachen Gesundheitsreform hat nach Meinung des Verfassungsrechtlers Professor Helge Sodan von der Freien Universität Berlin die Leitungserbringer erheblich belastet.

Er brach beim Symposium „Umbau der Sozialsysteme“ des Teltower Kreises eine Lanze für einen Rechtsanspruch der Ärzte auf angemessene Vergütung.

Die finanzielle Stabilität der GKV wird verabsolutiert

Grundrechte der Leistungserbringer, vor allem deren Berufsfreiheit, relativiere der Gesetzgeber „bis zur Unwirksamkeit“, weil für ihn die Stabilität der GKV-Finanzen oberste Priorität habe, meinte der Präsident des Berliner Verfassungsgerichtshofes. Sodan widersprach der Rechtsprechung des 6. Senates des Bundessozialgerichtes, der davon ausgeht, dass ein Vertragsarzt oder -zahnarzt keinen Rechtsanspruch auf eine angemessene Vergütung habe, sondern nur einen Anspruch auf „auf eine angemessene Teilhabe an der Gesamtvergütung“. Dem stehe die Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1993 entgegen, wonach die grundrechtlich geschützte Freiheit, einen Beruf auszuüben, untrennbar verbunden sei mit der Freiheit, eine angemessene Vergütung zu fordern. Sodan kritisierte, „dem trägt der Gesetzgeber seit Jahren nicht hinreichend Rechnung."

Schließlich erteilte der Präsident des Berliner Verfassungsgerichtshofes der Einführung einer „Bürgerzwangsversicherung“ eine Absage. Auch diese hält er für nicht mit der Verfassung vereinbar. Sollte es zu einer Bürgerversicherung kommen, greife der Gesetzgeber in das Grundrecht der sozial nicht schutzbedürftigen „Zwangsvereinigten“ auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ein und beeinträchtige die Berufsfreiheit der privaten Krankenversicherung, lautete seine Einschätzung zum Thema Bürgerversicherung.