Wettbewerb der Gesundheitssysteme sollte erlaubt sein
2002 +++ Quelle: Ärzte Zeitung vom 13.01.03
Auszüge:
Die Verantwortung der Nationalstaaten für die gesundheitliche Versorgung ihrer Bürger ende nicht an den nationalen Grenzen, meinten die SBK-Vertreter und begründeten damit einige Anregungen, um die der EU-Vertrag zur europaweiten Gesundheitsversorgung ergänzt werden sollte.
Die Gesundheitsversorgung müsse unabhängig vom Aufenthaltsort auf die jeweilige Person abgestellt sein, erklärte der Verwaltungsrat. Zugleich müsse die Freizügigkeit und Mobilität der EU-Bürger gefördert werden. Ziel müsse es sein, die Bereitschaft, sich versetzen zu lassen, zu fördern.
Zu den Grundgedanken der vorgeschlagenen Ergänzungen des Vertrages gehöre auch die Abschaffung von Bürokratie. Nach den Vorstellungen des SBK-Verwaltungsrates sollte es möglich sein, unbegrenzt dem Gesundheitssystem des Heimatlandes verbunden zu bleiben. Dies sollte auch bei beruflichem oder privatem Aufenthalt in Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums gelten. Dadurch werde Wettbewerb unter den Gesundheitssystemen geschaffen und ein erster Schritt für eine europaweite Wahlfreiheit der Versicherten getan, hieß es. Andererseits sollten Angestellte in europäischen Niederlassungen aber auch die Möglichkeit haben, dem Gesundheitssystem des Sitzlandes eines Unternehmens beizutreten.
Außerdem müsse durch eine Ergänzung des EU-Vertrages klargestellt werden, dass nicht nur Leistungserbringer, sondern auch Gesundheitssysteme beziehungsweise Kranken-versicherungsträger der Mitgliedsstaaten Unternehmereigenschaften besitzen und damit auch dem nationalen und europäischen Kartell- und Wettbewerbsrecht unterliegen. Dies schaffe die Voraussetzung für die europaweite Ausdehnung der Systeme.