Kurz
und bündig die Vorteile des neuen Gesundheitssystems
Nach
dem Gesetzentwurf der Professoren Hankel und Schachtschneider
2002
+++ Quelle: Vertragsärztliche Vereinigung Bayern e.V.
1.Vortei
le für die
- Freiheit für den mündigen Bürger statt Entrechtung
- Frei ausgewählter Versicherungsumfang statt Zwangsabzug des von Staat und Gesetzlichen Krankenkassen festgesetzten Beitrages
- Zugang zur Qualitätsmedizin
- Wiederherstellen des unbeeinflussten Vertrauensverhältnisses zwischen Patient und Arzt ohne Hineinreden der Krankenkassen
- Dieses Vertrauensverhältnis richtet sich nach medizinischen Vorgaben und nicht nach wirtschaftlichen Zwangsvorschriften.
- Der Datenschutz kann wieder gewahrt werden
2. Vorteile für die Politiker
- Finanzierung der Gesundheit nicht mehr an Lohnsumme gekoppelt, d.h. Entlastung
der Lohnnebenkosten
- Echte Solidarität, weil alle Einkommensarten über die
Steuer beteiligt werden an den staatlichen Zuschüssen für Krankenkassenprämien
bei sozial Schwachen
- Der deutsche Gesundheitsmarkt wird für Europa geöffnet, weil
alle am europäischen Gesundheitsmarkt tätigen Versicherungen zugelassen
werden können.
- Die Gesundheitsleistungen werden über die Grenzen transferierbar.
- Die Gewerkschaften haben die wichtige Aufgabe mit den Arbeitgebern den
Krankenkassenanteil auszuhandeln
3. Vorteile für die Selbstverwaltungsorgane der Ärzte
- Finanzierung der Gesundheit, nicht mehr an Lohnsumme gekoppelt, d.h.,
Entlastung der Lohnnebenkosten
- Die neu gestalteten Kassenärztlichen Vereinigungen sind nicht mehr
Organe der "mittelbaren Staatsverwaltung", sondern freie Service-Organisationen
für die Ärzte
- Die neu gestalteten KVen bekommen wieder ein positives Image, weil sie
nicht mehr den "Schwarzen Peter" haben und die viel zu geringen
Kopfpauschalen aufteilen zu müssen
- Die dadurch frei werdende Energie macht es möglich, dass sich die neuen KVen zusammen mit den Ärztekammern verstärkt um Fortbildung und Qualität der ambulanten Medizin bemühen können.
4. Vorteile für die Ärzte
- Wiedergewinnung der durch Verfassung und Rechtsstaat garantierten Bürger-
und Standesrechte, nämlich Vertrags-, Therapie- und Unternehmerfreiheit
- Betriebswirtschaftlich kalkulierte Honorierung der ärztlichen Leistung
statt Zerstückelung der Kopfpauschale
- Eurorechnung an Patienten statt Spielgeld Chipkarte
- Direkter Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient. Weg mit der Dreierbeziehung!
- Keine planwirtschaftliche Bevormundung wie Honorarbudgets und drohende
Arzneimittelregresse
- Marktwirtschaftlich freies Finanzierungssystem statt überbordende
Medizinalbürokratie
- Mit vollkommener Transparenz der Rechnungsstellung zwischen Arzt und Patient endet die Zeit pauschaler Vorwürfe an die Ärzteschaft wegen "Abrechnungsbetrug"