„Wirtschafts-Weise“ für Kopfpauschalen in der GKV

Alternative: Übergang auf ein kapitalgedecktes System

2002 +++ Sachverständigenrat Jahresgutachten 2002/2003 +++ Quelle: KMA Dezember 2002, 26-27

Auszüge:

Die Vorschläge der "Wirtschafts-Weisen" im Überblick:

In seinem neuesten Jahresgutachten 2002/2003 hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR, dem Professor Bert Rürup angehört) konkret Vorschläge für eine grundlegende Reform des deutschen Gesundheitssystems unterbreitet. Der Reformkatalog der Wirtschafts-"Weisen" umfasst dabei konkrete Maßnahmen auf der Ausgabenseite sowie zwei Reform-Optionen für die Einnahmenseite der Krankenversicherung. Konkret schlägt der Rat folgende Maßnahmen vor:

1. Sofortmaßnahmen auf der Ausgabenseite der GKV

- Einführung einer Praxisgebühr für jeden nicht-präventiven Erstbesuch einer ambulanten Arztpraxis;

- Aufteilung des heutigen GKV-Leistungskataloges in Grund- und Wahlleistungen;

- Ausgliederung der bisherigen Leistungen der GKV für die ambulante, zahnärztliche und stationäre Behandlung bei privaten Unfällen;

- Reform der ärztlichen Vergütung durch eine arztgruppen- und diagnosespezifische Kombination von Pauschalen, Einzelleistungsvergütungen und einem ergebnisorientierten Vergütungsteil;

- Einrichtung autorisierter Auskunftsstellen, die die Patienten über Spezialisierungsprofile von Krankenhäusern und Fachärzten sowie über die Fortbildungsaktivitäten von Ärzten informieren;

- Liberalisierung des Arzneimittelvertriebs durch

I.            Aufhebung der derzeitigen Preisbindung der zweiten Hand für Arzneimittel,

II.           Zulassung des Versandhandels für Arzneimittel,

III.         Aufhebung des Mehrbesitz-Verbotes für Apotheken;

- Einführung von Vertragsfreiheit (Einkaufsmodell) für die gesetzlichen Krankenkassen.

 

2. Systemwechsel auf der Einnahmenseite

Reformoption I: Ersatz der heutigen, am Einkommen orientierten GKV-Beiträge durch gesundheitsorientierte Kopf-Pauschalen (ca. 200 Euro pro Kopf und Monat bei Versicherungsfreiheit von Kindern und Jugendlichen);

- Verlagerung der bisherigen nicht gesundheitsspezifischen Umverteilungsaufgaben auf das staatliche Transfer- und Steuersystem;

- Umwandlung des Arbeitgeberanteils in steuerbefreite Barlohnbestandteile zum Zeitpunkt der Umstellung.

Reformoption II: Übergang vom umlagefinanzierten zu einem kapitalgedeckten System;

- Voraussetzung: Mitgabe von individualisierten Alterungsrückstellungen bei Versicherungswechsel.