Zur zukünftigen Finanzierung der Krankenversicherung
2002 +++ Klaus-Dirk Henke +++ Quelle: ifo Schnelldienst 17/2002, 10-14Auszüge: Die
Erosion auf der Einnahmenseite, der demographische Wandel und der medizinisch-technische
Fortschritt stellen die wichtigsten Risiken für die zukünftige Finanzierung
der Krankenversicherung dar. Hinzu tritt bei einer an Bedeutung gewinnenden
europäischen Wettbewerbspolitik, die Unternehmenseigenschaft der Sozialversicherungsträger,
die im Falle der gesetzlichen Krankenversicherungen vom europäischen Wettbewerbsrecht
nicht mehr freigestellt werden können, und die mit zunehmender Liberalisierung
einer Begründung als Ausnahmeregelung immer weniger standhalten. Eine
dynamische Grundversorgung auf nahezu derzeitigem Niveau ... mit individueller
Nachfrage nach weiteren Leistungen im Rahmen der individuellen Lebensführung
... Mehr
Wettbewerb im gesamten System, vor allem aber in der Erbringung von Gesundheitsleistungen
... Kontrahierungszwang
für alle Versicherungen und Vermeidung von Risikoselektion durch Schadensausgleich;
das heißt, keine Risikoüberprüfung bei Versicherungsbeginn und beim Wechsel
der Versicherung. Einführung
von Kopfpauschalen für Erwachsene mit sozialem Ausgleich bei gleichzeitiger
Abkopplung der Krankenversicherungsbeiträge von den Lohnkosten und Auszahlung
der Arbeitgeberbeiträge. Allmählich
Abkehr... vom Umlageverfahren hin zu einer individuellen kapitalgedeckten
Krankenversicherung (duales System) mit Anrechenbarkeit des angesparten
Kapitals bei Wechsel der Versicherung. In
diesem europatauglichen Modell einer Mindestversicherungspflicht soll die
GKV-Bevölkerung phasenweise in eine kapitaldeckte Versicherung überführt
werden. Weiten
Teilen der Öffentlichkeit ist nicht bekannt, dass im Krankenhaussektor nahezu
alle Planungskompetenzen in den Händen der Sozialministerien, also der Politik,
liegen. Hierzu zählen u.a. - die
Krankenhausbedarfsplanung mit dem so genannten Sicherstellungsauftrag (Planungsbehörde); - die
Festlegung der Krankenhausträger, ihre Struktur und fachlichen Ausrichtung; - die
Gewährung von Investitionspauschalen für Neu- und Ersatzbauten, Erweiterung
und Instandhaltung (Förderbehörde); - die
Aufsicht aller Krankenhäuser, also auch der eigenen kommunalen und Landeskrankenhäuser; - die
Aufsicht aller Krankenkassen - der
öffentliche Gesundheitsdienst und - die Pflege- und Heimaufsicht.
Ein Radikalmodell als Leuchtturm