SPD-Staatsmedizin gegen Europa

Ulla Schmidt´s "Leitlinien sozialdemokratischer Gesundheitspolitik" weisen in die falsche Richtung

2002 +++ Jost Brökelmann +++ ähnlich: ambulant operieren 2/2002, 62

Am 11. April 2002 erläuterte die Gesundheitsministerin Ulla Schmidt vor der Friedrich-Ebert-Stiftung ihr Gesundheitsprogramm: Für Schmidt bedeuten Wahlleistungstarife oder Selbstbehalte eine Privatisierung der Gesundheitsrisiken. Sie ist gegen jede Privatisierung, auch wenn diese dem Individuum mehr Freiheit geben würde. Die Versicherungspflichtgrenze des Einkommens soll erhöht werden, damit gut verdienende junge Menschen länger in der GKV bleiben.

  • Sie fordert einen einheitlichen und gemeinsamen Leistungskatalog.
  • Sie fordert verbindliche Behandlungsleitlinien für die großen Volkskrankheiten.
  • Ein staatliches "Zentrum für Qualität in der Medizin" mit "unabhängigen Sachverständigen" soll über Behandlungsleitlinien entscheiden und eine qualitätsgesicherte Versorgung gewährleisten.
  • Eine (elektronische) Patientenkarte soll der Sicherheit der Therapie dienen, Doppeluntersuchung vermeiden, schädliche Wechselwirkungen von Medikamenten einschränken und insgesamt mehr Transparenz und Koordinierung der medizinischen Behandlung bringen - dieses aber nur für die Kontrollbehörden, denn der Patient kann seine eigene Patientenkarte mangels elektronischer Patienten-Lesegeräte nicht lesen.
  • Ein unabhängiges, staatliches Institut soll Arzneimittelpreise nach ihrem Nutzen festsetzen.
  • Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Deutschlands soll nicht durch EU-Regelungen beeinträchtigt werden dürfen. Die deutsche Gesundheitspolitik dürfe nicht der Rechtsprechung der EU überlassen werden.
  • Die gesetzliche Krankenversicherung sei das Herzstück des deutschen Sozialstaates.
  • Fazit: Sozialdemokraten wie Schmidt glauben offensichtlich an die Heilkraft staatlicher Regelungen. Sie misstrauen individueller Freiheit und Verantwortung. Sie wollen den deutschen Sozialstaat noch weiter ausbauen und ihn innerhalb von Europa abschotten. Sie stemmen sich gegen die Grundfreiheiten der Europäischen Union (Freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital), die überwiegend Individualrechte sind. Sie missachten europäisches Recht; denn der Europäische Gerichtshof hat bereits 2001 entschieden, dass die europäischen Grundrechte vor dem deutschen Sachleistungsprinzip rangieren (EuGH Rechtssache C-157/99 vom 12. Juli 2001). Diese Sozialdemokraten erweisen sich als reaktionäre Ideologen des vorigen Jahrhunderts. Sie trauern dem Ideal eines von ihnen und dem christlich-sozialen Arbeiterflügel der CDU/CSU erträumten Sozialstaates nach und verpassen den europäischen Zug, der in Richtung freie Marktwirtschaft und individuelle Freiheiten rollt.