Europatauglich ausgestalten

Forderungen der ambulanten Operateure an das Gesundheitssystem

2002 +++ Jörg-Andreas Rüggeberg +++ Gesellschaftspolitische Kommentare gpk Nr. 7/8 –2002, 29 –30

Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl im September geht es darum, die Parteien mit den Positionen des Bundesverbandes für Ambulantes Operieren e.V. (BAO) zu konfrontieren und um entsprechende Stellungnahmen zu bitten.

Im einzelnen beinhaltet der Forderungskatalog des BAO die folgenden Punkte:

Generell zielen die Forderungen des BAO darauf ab, das Gesundheitssystem in seiner gegenwärtigen Form europatauglich auszugestalten, d.h. so weiterzuentwickeln, dass wesentliche gesundheitspolitische Beschlüsse des Europäischen Parlaments, der EU-Kommission sowie Urteile des EuGH umgesetzt werden und damit Bestandteil der deutschen Gesundheitspolitik werden.

  • Basisversicherung
  • Die gesamte Bevölkerung in der Bundesrepublik muss eine Basisversicherung für die medizinische Grundversorgung erhalten, entsprechend einem Beschluss des Europäischen Parlaments vom 16. November 2000 (A 5-0266/2000).
  • Patientenkarte

    Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs hat im März 2002 in Barcelona die Einführung einer Europäischen Krankenversicherungskarte beschlossen. Deshalb sollte auf die Einführung einer Krankenversichertenkarte auf nationaler Ebene verzichtet werden.

  • Amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
  • Nach einem Beschluss des Europa-Parlaments erstellt jeder Mitgliedsstaat eine amtliche Gebührenordnung für Freiberufler, unter anderem für Ärzte (B5-0247/2001), denn nur solche amtlichen Gebührenordnungen hätten Bestand vor den Kartellrechtsbestimmungen der EU. In Deutschland gibt es zwar eine amtliche Gebührenordnung für Ärzte, dies muss jedoch nach Auffassung des BAO dringend überarbeitet, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen berechnet und jährlich angepasst werden.

  • Gleicher Preis für gleiche Leistung
  • Die Gebühren für Gesundheitsleistungen sollten nach den Vorstellungen des BAO gleich sein, unabhängig davon, aus welchem Mitgliedstaat der einzelne Unionsbürger kommt (EuGH C 411/98). Dementsprechend sollten gleiche Leistungen, beispielsweise Operationen, auch in gleicher Weise vergütet werden, unabhängig davon, ob die Leistungen im Rahmen stationärer oder ambulanter Behandlung erfolgen.

  • Qualität
  • Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs hat im März dieses Jahres in Barcelona beschlossen, durch eine vergleichende Analyse von Gesundheitssystemen und Behandlungsmethoden das bestmögliche Verhältnis zwischen gesundheitlichem Nutzen und den Kosten von Medizinprodukten und Behandlungen zu ermitteln und damit die Qualität der Gesundheitsleistungen zu erhöhen. Der BAO bedauert, dass der Bundesrat diesem Projekt der "offenen Koordinierung" kritisch gegenüberstehe.

  • Mündigkeit des Bürgers
  • Nach Art.1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind die Unionsbürger mündig. Außerdem gilt das Prinzip eines freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Europäischen Union. Deshalb stehen den Unionsbürgern folgende Rechte zu:

    Der BAO hält aus diesen Gründen die freie Information der Bürger über Kosten der Gesundheitsleistungen, wie es ein Kostenerstattungssystem ermöglichen würde, für unerlässlich.

  • Unternehmerfreiheiten für Ärzte
  • Den niedergelassenen Ärzten stehen alle Unternehmerfreiheiten zu (Art. 16 Charta der Grundrechte der Europäischen Union), wie z.B. die

    Nach Auffassung des BAO muss es darum gehen, diese Freiheitsrechte der Unternehmen den Ärzten zuzusichern.