Hankel und Schachtschneider schlagen grundlegende Reform des deutschen Gesundheitssystems vor
2002 +++ Hankel / Schachtschneider +++ Quelle: www.facharzt.de 08.07.2002Auszüge: 
 Der Ruf nach Kostenerstattung wird immer lauter  konkrete Vorschläge 
  zur Umsetzung fehlen. Abhilfe schaffen soll jetzt ein Gesetzentwurf, den die 
  Professoren Wilhelm Hankel und Karl Albrecht Schachtschneider im Auftrag der 
  Vertragsärztlichen Vereinigung (VV) Bayern erarbeitet haben. Schlagworte: 
  frei wählbarer Versicherungsschutz, Kostenerstattung, keine Budgetierung. 
 Die Krankenversicherungspflicht müsse sowohl privatisiert als auch generalisiert 
    werden. Jeder in Deutschland Erwerbstätige müsse sich ohne jede 
    Einkommensbegrenzung nach oben krankenversichern  und zwar bei einer 
    Kasse und zu einem Tarif seiner Wahl.  Die Zulassung zum Kassenarzt entfällt nach Vorstellungen Hankels, denn 
    zwischen Arzt und Krankenkasse soll es künftig weder Vertrag noch Ansprüche 
    geben. Die Kasse ist demnach nur noch für ihren Kunden  den Patienten 
     zuständig. Patient und Arzt hingegen schließen ihren privaten 
    Heil- und Honorarvertrag. Letzterer soll der Kasse zur Erstattung oder Abtretung 
    an den Arzt oder das Krankenhaus vorgelegt werden, das heißt: Kostenerstattung 
    mit je nach Vertrag gestalteter Zuzahlung durch den Patienten.   Ziel ist laut Hankel, dass der Leistungserbringer endlich zum freien Diensleistungsanbieter 
    und Unternehmer wird, der seinen Betrieb  Praxis oder Klinik  
    nach betriebswirtschaftlichen Kriterien führen und auch so finanzieren 
    kann. Das Honorar für ihre Leistungen bestimmen dann Markt und Wettbewerb 
    mit den Kollegen  nicht mehr Zahl der Scheine und Honorarsätze 
    der GKV.   Auch auf die Selbstverwaltungsorgane kämen nach Hankels Vorstellungen 
    Veränderungen zu: Die neu gestalteten Kassenärztlichen Vereinigungen 
    seien nicht mehr Organe der 'mittelbaren Staatsverwaltung', sondern freie 
    Service-Organisationen für die Ärzte.  Eckpunkte des Gesetzesentwurfes zur Kostenerstattung:  Mit dieser generellen und obligatorischen Krankenversicherungspflicht für 
    Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbstständige unbeschadet von Einkommenshöhe 
    und quelle (einschliesslich Gewinne, Kapitaleinkünfte) erweitert 
    sich die volkswirtschaftliche Finanzierungsgrundlage für sämtliche 
    Gesundheitsausgaben von der begrenzten Lohnsumme eines Teils der Arbeitnehmerschaft 
    auf das gesamte Volkseinkommen um schätzungsweise 40 Prozent.     Das neue System ist effizienter, billiger  und europäischer, 
    denn mit seiner Einführung werden alle europäischen Krankenkassen 
    und versicherungen am deutschen Gesundheitsmarkt als Anbieter zugelassen. 
    Die GKV verlieren ihr Gebiets- und Kundenmonopol.     Durch Privatisierung und generelle Versicherungspflicht verwandelt sich 
    das überkommene deutsche Gesundheitssystem in einen freien, wenngleich 
    staatlich überwachten Gesundheitsmarkt  den vermutlich schon bald 
    grössten und dynamischsten Dienstleistungsmarkt der Volkswirtschaft, 
    vergleichbar dem der USA  nur deutlich sozialer.  Die Liberalisierung des Gesundheitsmarktes wäre somit das grösste 
    und wirksamste Beschäftigungsprogramm der Nachkriegszeit, ein zweites 
    Beschäftigungswunder mit regionalen Schwerpunkten.   Deutschlands "Zwei-Klassen-Medizin": die Unterteilung in Privat- und Kassenpatienten 
    wird hinfällig: Es gibt nur noch privatversicherte Patienten 1. Klasse. 
    Zu den unverzichtbaren sozialen Rahmenbedingungen dieses Modells gehören 
    staatliche Auflagen über die Ausgestaltung der am Markt angebotenen Krankenversicherungspolicen 
    und tarife. Dazu zählen "Familienfreundlichkeit" (Mitversicherung 
    erziehender Elternteile und von Kindern) sowie "Sozialtarife" für Arbeitslose, 
    Sozialhilfeempfänger und einkommensschwache Rentner.