Generelle Marktfähigkeit von Gesundheitsleistungen

Krankenkassen könnten als private Unternehmen etabliert werden

2002 +++ Günter Neubauer +++ Quelle: ifo Schnelldienst 17/2002, 3-7

Auszüge:

Generell kann man aber feststellen, dass die überwiegende Zahl der Gesundheitsleistungen die Kennzeichen von Marktfähigkeit tragen. Lediglich ein kleiner Teilmarkt, nämlich die Behandlung von ansteckenden Krankheiten, muss als generell nicht marktfähig eingestuft werden.

Die Versorgungsverträge werden in der Regel auf der Ebene von Verbänden gemeinsam und einheitlich abgeschlossen.

Die vertraglichen Regelungen auf der Ebene der Verbände erfolgen also weitgehend im Auftrag und unter Aufsicht des Staates.

Der Leistungsmarkt ist ein weitgehend gesetzlich regulierter Markt ....

Er ist davon geprägt, dass Verbände mit vom Staat definierten Pflichtmitgliedern im Auftrag des Staates die Versorgung mit Gesundheitsleistungen regulieren.

Wahlrechte für gesetzlich Versicherte

Im Versicherungsmarkt ist vor allen Dingen das Verhältnis der Versicherungspflichtigen gegenüber den Krankenkassen zu privatisieren.

Abkopplung der Versicherungsbeiträge von den Arbeitskosten

Längerfristig muss es aber auch als eine „volkswirtschaftliche Torheit“ bezeichnet werden, wenn man die auf uns zukommende, demographisch-medizinische Last weiterhin über die Personalzusatzkosten mit finanzieren will.

Schließlich werden auch die Mehrzahl der heutigen Krankheitsrisiken nicht am oder durch den Arbeitsplatz ausgelöst, sondern an dessen Stelle sind das Freizeitverhalten, der persönliche Lebensstil und das Lebensalter getreten.

Leistungstransparenz für Patienten

So ist es heute kein technisch/organisatorisches Problem, dass Krankenhäuser die Häufigkeit ihrer wichtigsten Eingriffe im Internet zugänglich machen. Neben der Häufigkeit der Eingriffe könnten den Patienten aber auch die Ergebnisse von Eingriffen,  wie zum Beispiel die Sterberate oder die Komplikations- und Infektionsrate von standardisieten Eingriffen in Form von Ranking-Listen transparent gemacht werden.

Statt Körperschaften des öffentlichen Rechts wettbewerbsorientierte Unternehmen

Sowohl Krankenkassen als auch Verbände der Leistungserbringer könnten als private Vereinigungen bzw. Unternehmen etabliert werden.

Europäische Perspektive

Die Gesundheitsmärkte haben in Europa etwa ein Gewicht von 8 bis 9 Prozent des gesamten Inlandprodukts. Von daher wäre es nicht nur eine Illusion, sondern auch falsch, diese Märkte der europäischen Entwicklung zu entziehen. Eine Europäisierung wäre vor allen Dingen im Bereich der Leistungsmärkte und der Vertragsmärkte schon heute möglich. Warum sollen nicht Patienten auch europäische Leistungserbringer in Anspruch nehmen dürfen, wenn sie bereit sind, Mehrkosten selbst zu übernehmen. Ebenso muss es den Krankenversicherungen möglich sein, mit europäischen Leistungserbringern entsprechende Leistungsverträge schließen zu können.