Systemwechsel statt Gesundheitsreform
2002 +++ Günter Neubauer +++ Quelle: BAO Depesche Nov.-Dez. 2002, 12
Auszüge:
An zweiter Stelle ist die Mitwirkung der Versicherten und Patienten
an der Gestaltung der Gesundheitsversorgung zu nennen. ... Eine solche Einbindung
kann in erster Linie über das Eröffnen von Wahlrechten erfolgen. An dritter Stelle steht die Erfordernis, eine ergänzende Kapitaldeckung
einzuführen. ... Dabei genügt es, wenn jede Generation den demographischen Überhang
zur nachfolgenden Generation über das Kapitaldeckungsprinzip absichert. An vierter Stelle schließlich ist die Loslösung der Finanzierung
vom Arbeitsmarkt und damit von den Lohnnebenkosten zu nennen. Als fünfter Eckpunkt muss die Effizienzsteigerung durch flexiblen
Wettbewerb genannt werden. ... Es muss also ein Wettbewerb sein, der sich im
Wesentlichen an den Bedürfnissen der versicherten Patienten ausrichtet und nicht
vom Gesetzgeber angeordnet wird. Nicht Staat, sondern Patient als Maßstab Insgesamt sollte die gesetzliche Krankenversicherung wieder
stärker von der Basis gesteuert werden und weniger von der staatlichen Ebene.
... Die heutige Steuerungskompetenz der Selbstverwaltung hat ihre
Befugnisse im Wesentlichen durch Delegation staatlicher Aufgaben erhalten. Die
Selbstverwaltung wird im Auftrag des Staates und zu Gunsten der Betroffenen
tätig. Die Betroffenen werden aber im Grunde für unmündig gehalten und deswegen
nicht direkt mit Steuerungskompetenz ausgestattet. KVen als Verbände des Privatrechts Der Staat sollte sich daher künftig auf eine Rahmengesetzgebung
zurückziehen und die versicherten Patienten so mit Rechten ausstatten, dass
ihre Wünsche und Vorstellungen von der Selbstverwaltung umgesetzt werden. Ein sichtbares Kennzeichen für eine solche Umorientierung
wäre es, wenn die Selbstverwaltungsverbände den Status Körperschaft
des öffentlichen Rechts verlieren und in Verbände des Privatrechts
umgewandelt würden. (Die BKK 9/2002).