Neue Gesundheitssystemsteuerung durch Kapitaldeckung

Mit dem „Frischen Wind“ eine gesunde Zukunft schaffen

2002 +++ Frischer Wind e.V. +++ Quelle: www.friwind.de

Wir planen einen Modellversuch mit einer Krankenkasse oder Versicherung nach dem angeführten Modell einer europafähigen - letztlich global funktionierenden Gesundheitssystemssteuerung. Es bestehen Verbindungen zu Professoren aus Soziologie, Ökonomie, Politikwissenschaften usw., um eine Evaluation für die Politik durchführen zu können.

Unsere bisher erarbeitete Zukunftsvision ergab das folgende Modell:

Der Bürger bezahlt wie gewohnt 10-12% seines Gesamteinkommens in eine Krankenkasse bzw. Gesundheitsversicherung (jährlich zwischen 500 bis 10.000 € je nach Gesamteinkommen). Als Ausdruck der Eigenverantwortung wird auf seinem Patientenkonto von der Krankenkasse alles gebucht, was mit seiner Gesundheit zu tun hat.

Als Subsidiärprinzip steht die Hilfe untereinander mit Überweisungsmöglichkeit von Patientenkonto zu Patientenkonto in Form von Kredit oder Schenkung zur Verfügung. Vereinfacht wird die Abwicklung durch die automatische Bereitstellung eines Dispositionskredites in Höhe von mindestens drei Jahresbeiträgen (im Beispiel 1.500 bis 30.000 €).

Ein Solidarfonds wird aufgebaut durch eine Abgabe von 30% der jährlichen Einzahlungen (150 bis 3.000 €) und steht als Garantie für eine medizinische Grundversorgung aller Mitglieder nach Aufbrauch des eigenen Patientenkontos und des eingeräumten 3-Jahres Dispositionskredites.

Auf der Ausgabenseite wird von jeder Gruppe der Leistungserbringer ein Rahmenwerk mit Gebührenordnung und Qualitätskriterien erstellt. Auf diese Weise wird jeder erkrankte Bürger freier Partner (Privatpatient) beim medizinischen Leistungserbringer seiner Wahl. Die Interessen der Patienten werden durch die Krankenkasse als beratendes Dienstleistungsunternehmen wahrgenommen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen können diese Aufgaben weiter für die Ärzte als Genossenschaft erbringen. Ein medizinischer Dienst mit seuchenhygienischen Aufgaben und der Überwachung der Basisstandards medizinischer Leistungen auch für die sozial Schwächsten untersteht dem Bundesgesundheitsministerium.

Bei Tod eines Mitgliedes könnte 1/3 des noch vorhandenen Kontostandes als Erbe ausgezahlt, 1/3 auf Patientenkonten von Familienangehörigen oder Freunden überwiesen und 1/3 in den Solidarfonds eingebracht werden.

Selbststeuerung

Patient und Leistungsbringer in einer sich selbst steuernden Balance mit den Körperschaften aus Basis und den Staat als oberste Instanz.