Mit dem „Frischen Wind“ eine gesunde Zukunft schaffen
2002 +++ Frischer Wind e.V. +++ Quelle: www.friwind.de
Wir planen einen Modellversuch
mit einer Krankenkasse oder Versicherung nach dem angeführten Modell einer
europafähigen - letztlich global funktionierenden Gesundheitssystemssteuerung.
Es bestehen Verbindungen zu Professoren aus Soziologie, Ökonomie, Politikwissenschaften
usw., um eine Evaluation für die Politik durchführen zu können. Unsere bisher erarbeitete
Zukunftsvision ergab das folgende Modell: Der Bürger bezahlt wie
gewohnt 10-12% seines Gesamteinkommens in eine Krankenkasse bzw. Gesundheitsversicherung
(jährlich zwischen 500 bis 10.000 € je nach Gesamteinkommen). Als Ausdruck
der Eigenverantwortung wird auf seinem Patientenkonto von der Krankenkasse
alles gebucht, was mit seiner Gesundheit zu tun hat. Als
Subsidiärprinzip steht die Hilfe untereinander mit Überweisungsmöglichkeit
von Patientenkonto zu Patientenkonto in Form von Kredit oder Schenkung zur
Verfügung. Vereinfacht wird die Abwicklung durch die automatische Bereitstellung
eines Dispositionskredites in Höhe von mindestens drei Jahresbeiträgen (im
Beispiel 1.500 bis 30.000 €). Ein Solidarfonds wird aufgebaut
durch eine Abgabe von 30% der jährlichen Einzahlungen (150 bis 3.000 €)
und steht als Garantie für eine medizinische Grundversorgung aller Mitglieder
nach Aufbrauch des eigenen Patientenkontos und des eingeräumten 3-Jahres
Dispositionskredites. Auf der Ausgabenseite wird
von jeder Gruppe der Leistungserbringer ein Rahmenwerk mit Gebührenordnung
und Qualitätskriterien erstellt. Auf diese Weise wird jeder erkrankte Bürger
freier Partner (Privatpatient) beim medizinischen Leistungserbringer seiner
Wahl. Die Interessen der Patienten werden durch die Krankenkasse als beratendes
Dienstleistungsunternehmen wahrgenommen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen
können diese Aufgaben weiter für die Ärzte als Genossenschaft erbringen.
Ein medizinischer Dienst mit seuchenhygienischen Aufgaben und der Überwachung
der Basisstandards medizinischer Leistungen auch für die sozial Schwächsten
untersteht dem Bundesgesundheitsministerium. Bei Tod eines Mitgliedes
könnte 1/3 des noch vorhandenen Kontostandes als Erbe ausgezahlt, 1/3 auf
Patientenkonten von Familienangehörigen oder Freunden überwiesen und 1/3
in den Solidarfonds eingebracht werden. Selbststeuerung Patient und Leistungsbringer
in einer sich selbst steuernden Balance mit den Körperschaften aus Basis
und den Staat als oberste Instanz.