Die deutsche Regelung aus Sicht der EU-Kommission
2002 +++ DKG-Brüssel-Info Juli 2002 +++ Quelle: FAZ, 26.06.2002
Auszüge: 7.1 Juristischer Dienst der EU-Kommission zur deutschen Festbetragsregelung In der Auseinandersetzung um die deutschen Festbeträge für Arzneimittel
können die Krankenkassen offenbar auf eine für sie günstige
Entscheidung des EuGH im kommenden Jahr hoffen. Der Juristische Dienst der
EU-Kommission jedenfalls hält die Festbeträge für mit dem europäischen
Kartellrecht vereinbar. Damit wird der Haltung deutscher Gerichte widersprochen,
die die deutschen Kassen als Unternehmen und ihre Spitzenverbände als
Unternehmensvereinigungen eingestuft, die Kompetenz zur Festsetzung von Festbeträgen
deshalb als mit europäischem Kartellrecht unvereinbar gehalten und diese
Frage dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt hatten. Der Juristische Dienst der
EU-Kommission begründet seine Position mit dem Argument, die Funktion
der GKV-Spitzenverbände sei ausschließlich sozialer Art und beruhe
auf dem Grundsatz der Solidarität. Eine Gewinnerzielungsabsicht liege nicht vor. Die Spitzenverbände seien
gegenüber ihren Versicherten auch nicht wirtschaftlich tätig und
somit keine Unternehmen im Sinne des Wettbewerbsrechts. Im Internet abrufbar unter: http://www.dkgev.de/1_pol/pol-2002_133.htm