Zur Rolle des Bürgerbeauftragten der EU
2001 +++ Quelle: Wegweiser BürgergesellschaftWussten
Sie, dass es in Europa ein Grundrecht auf gute Verwaltung gibt? Es ist in Artikel
41 der Europäischen Grundrechtscharta festgeschrieben, jetzt durch Beschluss
des Europäischen Parlaments aus dem letzten Jahres in 27 Artikeln kodifiziert
und für alle Einrichtungen der EU bindend. Der Bürgerbeauftragte
der EU bietet den Kodex als PDF Broschüre zum Download an.