Kirchhof-Thesen: Die Reform des Einkommensteuergesetzes

Vereinfachtes System, breitere Bemessungsgrundlage

2001 +++ Paul Kirchhoff, Klaus Althoefer et al. +++- Quelle: Die Zeit / C.F. Müller Verlag Heidelberg / Competence Site, 05/2001

Auszüge:

Nach Kirchhoff sollen steuerbar nur Markteinnahmen abzüglich der erwerbssichernden Ausgaben, der existenzsichernden Ausgaben und, je nach Höhe, die gemeinnützigen Spenden sein. Auf Steuersubventionen soll verzichtet werden, da sie den Steuerpflichtigen aufgrund von Steuerentlastungsangeboten zu Verhaltensweisen drängen, die dieser aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten möglicherweise sonst nicht wählen würde. Durch eine Beseitigung der Subventions- und Verfremdungstatbestände sowie der System- und Formulierungsmängel könnte die Bemessungsgrundlage der Einkommenssteuer erheblich erweitert werden, so dass der Steuertarif dadurch erheblich gesenkt werden könnte. Ferner soll ein steuerfreies Existenzminimum von 16.000 DM eingeführt werden.

Die Besteuerung beginnt mit einem Satz von 15 % und steigt linear progressiv bis zu einem Satz von 35 % an. Der Höchstsatz soll bei einem Einkommen von 70.000 DM für Ledige bzw. bei 140.000 DM für Verheiratete erreicht sein. Auch für Kinder soll ein Anspruch auf den Freibetrag von 16.000 DM bestehen. darüber hinaus soll auch das Kindergeld erhöht werden. Geld, das aufgewendet wird, um eine betriebliche, gesetzliche oder private lebenslange Rente zu sichern, soll steuerfrei bleiben: Steuerzahlungen sollen erst anfallen, wenn daraus später die Rente bezogen wird.