Binnenmarktfreiheit hat Vorrang vor nationalstaatlicher Organisation
2001 +++ Jost Brökelmann +++ Quelle: BMG Schreiben vom 21.09.2001
In einem Schreiben an die Kommission der Europäischen Union
vom 21. September 2001 hat das Bundesministerium für Gesundheit akzeptiert,
dass die Kosten für ein in Deutschland ausgeschriebenes Rezept, das in der Apotheke
eines anderen Mitgliedsstaates eingelöst wurde, erstattet werden müssen. Damit
akzeptiert das Bundesministerium, dass die Binnenmarktfreiheit Vorrang vor der
Verantwortung der Mitgliedsstaaten für die Organisation des jeweiligen nationalen
Gesundheitssystems hat. Eindruck: Fast könnte man zwischen den Zeilen das Zähneknirschen
der Gesundheitsministerin hören.