Gesundheitsministerin akzeptiert Kostenerstattung

Binnenmarktfreiheit hat Vorrang vor nationalstaatlicher Organisation

2001 +++ Jost Brökelmann +++ Quelle: BMG Schreiben vom 21.09.2001

In einem Schreiben an die Kommission der Europäischen Union vom 21. September 2001 hat das Bundesministerium für Gesundheit akzeptiert, dass die Kosten für ein in Deutschland ausgeschriebenes Rezept, das in der Apotheke eines anderen Mitgliedsstaates eingelöst wurde, erstattet werden müssen. Damit akzeptiert das Bundesministerium, dass die Binnenmarktfreiheit Vorrang vor der Verantwortung der Mitgliedsstaaten für die Organisation des jeweiligen nationalen Gesundheitssystems hat. Eindruck: Fast könnte man zwischen den Zeilen das Zähneknirschen der Gesundheitsministerin hören.