Der mündige Bürger

Eigenverantwortliche Lebensführung und persönliche Vorsorge

2000 +++ J. F. Volrad Deneke +++ Quelle: 100 Jahre Hartmannbund. Partner des Fortschritts, Hrsg.: Hartmannbund, Bonn/Berlin im Jahr 2000, Seite 349 ff.

Auszüge:

„Der mündige Bürger ist in erster Linie für seine Gesundheit in seiner Lebensführung selbst verantwortlich.

„Der mündige Bürger ist in erster Linie durch persönliche Vorsorge für die Sicherung in den Wechselfällen es Lebens selbst verantwortlich.

„Für die Sozialpolitik bedeutet dies zunächst eine vollständig neue Grundlegung: Die Befreiung der „Landeskinder“ aus der Vormundschaft des Staates der Daseinsvorsorge und die endgültige Befreiung der Arbeitnehmer aus der Fürsorgekuratel der Arbeitgeber in die gleichberechtigte Vertragspartnerschaft.

„Im Zeitalter der mündigen Bürger ist das patriarchalische Prinzip der Fürsorgepflicht der Unternehmer für „ihre“ Arbeiter überholt. Es ist praktisch seit Gründung der Weimarer Republik ein reaktionärer Anachronismus. An ihm wird festgehalten, weil die Arbeitnehmer die Arbeitgeber in dieser speziellen Zahlungspflicht halten wollen und weil die Arbeitgeber ihren Einfluß in der gemeinsamen Selbstverwaltung nicht aufgeben mögen.

„Einer Gesellschaft mündiger freier Bürger stünde eine uneingeschränkte Beitragszahlung für die eigene Sicherung des Krankheitsrisikos, des Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrisikos zu mit dem alleinigen Recht der Selbstverwaltung.

„Das Prinzip der persönlichen Vorsorge für die Lebensrisiken spricht klar gegen ein reines Umlagesystem. Ein „Generationenvertrag“ hätte zu berücksichtigen, was die Erbengeneration an Vorleistungen, an „vorgetaner Arbeit“ empfangen oder zu erwarten hat.

„Die mündigen Bürger sollten selbst entscheiden können, ob sie ihre Lebensrisiken in privaten Lebensversicherungen, in Rentenfonds, in fondsgebundenen Lebensversicherungen oder in Aktienfonds national, europäisch oder global anlegen wollen.

„Wenn die mündigen Bürger selbst über die Verwendung ihrer ausschließlich von ihnen aufgebrachten Beiträge in echter Selbstverwaltung und nicht nur im verwaltenden Vollzug der minutiösen Vorgaben des Gesetzgebers entscheiden, dann werden sie auch mißbräuchlichen Inanspruchnahmen konsequenter Herr werden können, als bei der Mentalität, daß ja „die Hälfte der Ausgaben ohnehin nicht sie selbst, sondern die Arbeitgeber“ zu tragen hätten.

„Alle Neuordnungsgedanken sollten methodisch unter der gleichen Zielvorstellung stehen: Verwirklichung des Prinzips einer Gesellschaft mündiger Bürger in Gesundheits- und Sozialpolitik.“

J.B.