Entsprechend einem Oberarztgehalt beträgt es ca. 227,- DM/Std.
2000 +++ Jost Brökelmann +++ Quelle: ambulant operieren 2/2000, 99
Zuletzt hatten wir 1995 den kalkulatorischen Unternehmerlohn des ambulanten
Operateurs veröffentlicht (Info II/96, 12). Herr Billstein hat die Berechnungen
an die heutige Vergütung im öffentlichen Dienst angepasst (siehe nebenstehende
Tabelle). Daraus ergeben sich für uns folgende Konsequenzen: Wenn unsere Betriebskosten
z.B. 500,- DM pro OP-Blockierungsstunde = produktive Arbeitsstunde betragen,
dann sind unsere Praxiskosten 727,- DM/Std. (500,- + 227,- DM für den Operateur).
Kostendeckend heißt, dass diese Praxiskosten durch die Vergütung gedeckt sein
müssen.
Laut Umfrage des BAO von 1997 betrugen die Praxiskosten
damals in 18 chirurgischen und gynäkologischen Tageskliniken 1053,- DM pro
OP-Blockierungsstunde (BAO-Info IV/97, 18-28). Es kommt also darauf an,
dass die Ärzte jeder OP-Einheit ihre Betriebskosten pro OP-Blockierungsstunde
genau kennen, um wirtschaftlich planen und entscheiden zu können.