"Grundfreiheit" der Europäischen Verträge
2000 +++ Jost Brökelmann +++ Quelle: ambulant operieren 4/2000, 197Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die Niederlassungsfreiheit von Ärzten und Freiberuflern bekräftigt. Sie sei eine der "Grundfreiheiten" der Europäischen Verträge, heißt es in einem kürzlich verkündeten Urteil (Az: C-238/98 und C-16/99).