Australisches DRG-Vergütungssystem umfasst ambulante Operationen

Deutschland wird mit der nur teilweisen Übernahme der DRG's die sektorale Trennung des Gesundheitswesens zementieren

2000 +++ Jost Brökelmann +++ Quelle: ambulant operieren 4/200, 172

In Australien wird das DRG-Vergütungssystem, das in der Bundesrepublik Deutschland übernommen wurde, umfangreich auch für ambulante Eingriffe eingesetzt. Ende Juni haben sich die Partner der Selbstverwaltung, in diesem Fall Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), GKV-Spitzenverbände und der Verband der privaten Krankenversicherung, für das australische Fallpauschalensystem (AR-DRG = Australian Refined Diagnosis Related Groups) entschieden. Dieses Patientenklassifizierungssystem wird ab dem Jahre 2003 für alle stationären und teilstationären Leistungen in allen Krankenhäusern Deutschlands eingesetzt werden.
Nach Informationen des Australian Day Surgery Council wird dieses DRG-System in Australien nicht nur für stationäre und teilstationäre Leistungen, sondern auch für ambulante Operationen eingesetzt. Dieses durchgehende Klassifizierungssystem erlaubt es, stationäre und ambulant erbrachte Leistungen zu kalkulieren. So wurden in der DRG-Gruppe 683 (Abort, Curretage) in öffentlichen Krankenhäusern 79,96 % aller Eingriffe ambulant durchgeführt, in privaten Krankenhäusern 93,40 %.

Das Entgeltsystem für die australischen DRG’s weist eine Einteilung in drei Kategorien auf:
Typ A: Eingriffe, die eine Hospitalübernachtung erforderlich machen
Typ B: ärztliche Eingriffe, die im Krankenhaus durchgeführt werden, aber keine Übernachtung
erforderlich machen (Liste „Ambulante Operationen“)
Typ C: Leistungen, die überwiegend diagnostische Eingriffe unter ärztlicher Aufsicht darstellen, keine Krankenhausbehandlung erfordern und in Arztpraxen und Polikliniken erbracht
werden können.

Alle ambulanten Operationen fallen also in den Typ B. Die Liste der Typ B-Eingriffe ist noch einmal unterteilt in Gruppe 1-4 (Band 1-4), wobei Gruppe 2, 3 und 4 von der Art der Anästhesie und der Nutzungszeit im Operationsraum abhängen. Die Liste der ambulant durchführbaren Eingriffe (TYP B) enthält 310 Komplexgebührenziffern, die wir in Deutschland als kleine bis mittlere Eingriffe einstufen würden. So enthält diese Liste ambulanter Operationen z.B. die Laparoskopie mit Biopsie sowie die Knotenentfernung der Brust, jedoch nicht weitergehende Adnexoperationen oder die Ablatio mammae. Es handelt sich bei dem australischen DRG-System also um ein einheitliches Diagnose- und Vergütungssystem, dass sich offenbar seit Jahren bewährt hat.

Literatur:
Commonwealth Department of Health and Aged Care: Study to Identify and Promote Day Surgery Expansion Opportunities in Australia, Final Report. Healthcare Management Advisors Pty Ltd, May 1999
Commonwealth Department of Health and Aged Care: Towards Best Practice in Day Surgery ... A Guide. Healthcare Management Advisors Pty Ltd, May 1999
Commonwealth Department of Health and Family Services: Same Day Procedures Manual. March 1999
Deutsches Ärzteblatt: Fallpauschalsystem – Kopernikanische Wende? Die GKV-Spitzenverbände, der Verband der privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben sich auf ein neues Vergütungssystem (Fallpauschalen) im Krankenhaus verständigt. 17. Juli 2000, A 1939 ff.


Prof. Dr. Jost Brökelmann