Deutschland wird mit der nur teilweisen Übernahme der DRG's die sektorale Trennung des Gesundheitswesens zementieren
2000 +++ Jost Brökelmann +++ Quelle: ambulant operieren 4/200, 172In
Australien wird das DRG-Vergütungssystem, das in der Bundesrepublik Deutschland
übernommen wurde, umfangreich auch für ambulante Eingriffe eingesetzt.
Ende Juni haben sich die Partner der Selbstverwaltung, in diesem Fall Deutsche
Krankenhausgesellschaft (DKG), GKV-Spitzenverbände und der Verband der
privaten Krankenversicherung, für das australische Fallpauschalensystem
(AR-DRG = Australian Refined Diagnosis Related Groups) entschieden. Dieses Patientenklassifizierungssystem
wird ab dem Jahre 2003 für alle stationären und teilstationären
Leistungen in allen Krankenhäusern Deutschlands eingesetzt werden.
Nach Informationen des Australian Day Surgery Council wird dieses DRG-System
in Australien nicht nur für stationäre und teilstationäre Leistungen,
sondern auch für ambulante Operationen eingesetzt. Dieses durchgehende
Klassifizierungssystem erlaubt es, stationäre und ambulant erbrachte Leistungen
zu kalkulieren. So wurden in der DRG-Gruppe 683 (Abort, Curretage) in öffentlichen
Krankenhäusern 79,96 % aller Eingriffe ambulant durchgeführt, in privaten
Krankenhäusern 93,40 %.
Das Entgeltsystem für die australischen DRGs weist eine Einteilung
in drei Kategorien auf:
Typ A: Eingriffe, die eine Hospitalübernachtung erforderlich machen
Typ B: ärztliche Eingriffe, die im Krankenhaus durchgeführt
werden, aber keine Übernachtung
erforderlich machen (Liste Ambulante Operationen)
Typ C: Leistungen, die überwiegend diagnostische Eingriffe unter
ärztlicher Aufsicht darstellen, keine Krankenhausbehandlung erfordern und
in Arztpraxen und Polikliniken erbracht
werden können.
Alle ambulanten Operationen fallen also in den Typ B. Die Liste der Typ B-Eingriffe
ist noch einmal unterteilt in Gruppe 1-4 (Band 1-4), wobei Gruppe 2, 3 und 4
von der Art der Anästhesie und der Nutzungszeit im Operationsraum abhängen.
Die Liste der ambulant durchführbaren Eingriffe (TYP B) enthält 310
Komplexgebührenziffern, die wir in Deutschland als kleine bis mittlere
Eingriffe einstufen würden. So enthält diese Liste ambulanter Operationen
z.B. die Laparoskopie mit Biopsie sowie die Knotenentfernung der Brust, jedoch
nicht weitergehende Adnexoperationen oder die Ablatio mammae. Es handelt sich
bei dem australischen DRG-System also um ein einheitliches Diagnose- und Vergütungssystem,
dass sich offenbar seit Jahren bewährt hat.
Literatur:
Commonwealth Department of Health and Aged Care: Study
to Identify and Promote Day Surgery Expansion Opportunities in Australia, Final
Report. Healthcare Management Advisors Pty Ltd, May 1999
Commonwealth Department of Health and Aged Care: Towards Best Practice in Day
Surgery ... A Guide. Healthcare Management Advisors Pty Ltd, May 1999
Commonwealth Department of Health and Family Services: Same Day Procedures Manual.
March 1999
Deutsches Ärzteblatt: Fallpauschalsystem Kopernikanische Wende?
Die GKV-Spitzenverbände, der Verband der privaten Krankenversicherung und
die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben sich auf ein neues Vergütungssystem
(Fallpauschalen) im Krankenhaus verständigt. 17. Juli 2000, A 1939 ff.
Prof. Dr. Jost Brökelmann